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Wirtschaft: Riestern wird einfacher

Sparer können jetzt vergessene Beiträge nachzahlen

Berlin - Die Bundesregierung will Missverständnisse bei der Riester-Rente beseitigen. Ein entsprechendes Gesetz hat das Kabinett am Mittwoch verabschiedet. Riester-Sparer, die in der Vergangenheit versehentlich keinen Eigenbeitrag geleistet haben, sollen diesen jetzt nachzahlen dürfen. Dann bekommen die Betroffenen die staatliche Förderung zurück, die sie zurückgeben mussten, weil herausgekommen war, dass sie gar keinen Anspruch darauf hatten.

Mit der Riester-Rente sollen Bürger ermutigt werden, selbst für das Alter vorzusorgen. Dafür bezuschusst der Staat private Vorsorgebeiträge mit bis zu 154 Euro pro Jahr – allerdings nur, wenn der Betroffene zulageberechtigt ist. Vor einiger Zeit hat die Zulagenstelle sämtliche Riester-Zahlungen zwischen 2005 und 2007 überprüfen lassen. Dabei kam heraus, dass viele Betroffene Angaben bezüglich ihrer Zulagefähigkeit gegenüber der Zulagenstelle verschwiegen hatten – meistens aus Unkenntnis.

So kann etwa ein nicht berufstätiger Ehepartner eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehegatte riestert. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Der Ehepartner ist „mittelbar zulageberechtigt“. Bei der Geburt eines Kindes etwa ändert sich das. Damit wird die Ehefrau nämlich Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung und wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.

In solchen Fällen wurden die Zulagen wieder zurückgebucht. Es gab etwa 1,5 Millionen Rückbuchungen, insgesamt wurden etwa 500 Millionen Euro zurückgefordert. Die Betroffenen sollen nun darüber informiert werden, dass und wie sie ihre Eigenbeiträge nachzahlen können, um die volle Zulage zurückzuerhalten. Für die Zukunft will der Staat solchen Ärger vermeiden. Ab 2012 sollen alle Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen müssen.

Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte die Entscheidung als „Schritt in die richtige Richtung“. Verbraucherschützer und Banker kritisieren immer wieder, dass die Riester-Regeln zu kompliziert sind. mirs

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