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RISIKEN: Ferienarbeit kann Kindergeld gefährden

Überschreitet der Verdienst eines Schülers oder Studenten eine bestimmte Grenze, so verliert er rückwirkend seinen Anspruch auf das Kindergeld. Das Geld muss zurückgezahlt werden oder kann mit laufenden Zahlungen, etwa für weitere Kinder im Haushalt, verrechnet werden.

Überschreitet der Verdienst eines Schülers oder Studenten eine bestimmte Grenze, so verliert er rückwirkend seinen Anspruch auf das Kindergeld. Das Geld muss zurückgezahlt werden oder kann mit laufenden Zahlungen, etwa für weitere Kinder im Haushalt, verrechnet werden.

Für das Kalenderjahr 2010 liegt die kritische Einkommensgrenze bei 8 004 Euro. Diese Grenze berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich einer Werbungskostenpauschale von 920 Euro. Abzuziehen sind darüber hinaus der etwaige Arbeitnehmerpflichtbeitrag zur Sozialversicherung sowie die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Beiträge zur Pflegeversicherung können abgezogen werden.

Aufgrund der zeitlichen Befristung eines Ferienjobs und der Höhe der Zuverdienstgrenze droht einem Schüler eher keine Gefahr. Bei einem Studenten, der vielleicht nicht nur in den Semesterferien arbeitet, kann diese Grenze dagegen schnell erreicht sein.

Daher ist es ratsam, vor Aufnahme der Beschäftigung auszurechnen, ob das Kindergeld in Gefahr ist und ob der Job eine drohende Rückzahlung der Förderung wirklich wert ist.

Beim Kinderzuschlag, den Geringverdiener vom Jobcenter bekommen können, gelten engere Zuverdienstgrenzen. Hier darf ein (Ferien-)Jobber lediglich 140 Euro monatlich verdienen, ohne dass die Streichung des Zuschlags droht. bho

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