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Wirtschaft: Rückstellungen

Das Vorsichtsprinzip verpflichtet Unternehmen für erkennbare oder zu erwartende künftige Belastungen Vorsorge zu treffen. Durch Rückstellungen (siehe Bericht Seite 19) sollen künftige Aufwendungen, über deren Eintritt und Höhe noch Ungewissheit besteht, schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens berücksichtigt werden.

Das Vorsichtsprinzip verpflichtet Unternehmen für erkennbare oder zu erwartende künftige Belastungen Vorsorge zu treffen. Durch Rückstellungen (siehe Bericht Seite 19) sollen künftige Aufwendungen, über deren Eintritt und Höhe noch Ungewissheit besteht, schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens berücksichtigt werden. Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten – also etwa Pensionen – oder drohende Verluste gebildet. Sie werden auch für Prozessrisiken oder Sanierungsaufwendungen vorgenommen. Die Höhe der Rückstellungen beruht auf Schätzungen, deshalb entsprechen sie nicht immer dem tatsächlichen Risiko. Bei Auflösung entsteht daher manchmal ein außerordentlicher Ertrag. Die Bildung von Rückstellungen mindert zunächst aber den Gewinn. Tsp

LEXIKON

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