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RÜCKZAHLUNG: Was Verbraucher tun sollten

Automatisch bekommen nur diejenigen Kunden Geld zurück, die ihren Vertrag nicht gekündigt sondern beitragsfrei gestellt haben. Ihnen wird das Geld auf die Versicherungssumme gutgeschrieben.

Automatisch bekommen nur diejenigen Kunden Geld zurück, die ihren Vertrag nicht gekündigt sondern beitragsfrei gestellt haben. Ihnen wird das Geld auf die Versicherungssumme gutgeschrieben. Das geschieht mit der jährlichen Mitteilung zum Stand der Versicherung. Wer seinen Vertrag dagegen gekündigt hat, sollte das Geld aktiv vom Versicherer zurückverlangen, rät Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Einen entsprechenden Musterbrief gibt es zum Beispiel auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter dem Stichwort „Nachschlag“. Dabei sollten sich die Versicherten allerdings beeilen. Denn die Ansprüche verjähren drei Jahre nach Kündigung des Vertrags. Die Frist für die

Verjährung
beginnt am 1. Januar des Folgejahres. Das heißt: Wer seinen Vertrag 2010 gekündigt hat, muss seinen Anspruch noch in diesem Jahr geltend machen. Versicherte, die bereits früher gekündigt haben, bekommen nur dann Geld zurück, wenn sie ihren Versicherer innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert haben oder Beschwerde beim Ombudsmann eingelegt haben. cne

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