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Wirtschaft: Ruhrgas sieht Fusionsplan gefährdet

Trotz erneuter Ministererlaubnis mit härteren Auflagen ist der Streit nicht beendet – jetzt ist das Gericht am Zuge

Berlin/Oslo (fo/jsn/HB). Die Fusion zwischen Eon und Ruhrgas ist in einer sehr kritischen Phase. Ruhrgas-Chef Burckhart Bergmann sagte am Wochenende in Oslo: „Alles ist möglich." Zum Wochenbeginn wird zwar eine erneute Ministererlaubnis erwartet, allerdings mit verschärften Auflagen. Bergmann bezeichnete die härteren Auflagen als „überraschende Wende". Es sei eine „sehr ernste" Prüfsituation entstanden. Eon-Chef Ulrich Hartmann hatte kürzlich sogar für eine Reduzierung der Auflagen geworben. Der Ruhrgas-Chef bestätigte auch Kontakte mit den Klägern gegen eine Fusion. Er glaubt allerdings nicht, dass ein außergerichtlicher Vergleich gelingt. Das sei „sehr unwahrscheinlich".

Mit der Ministererlaubnis für die Fusion der beiden Energiekonzerne Eon und Ruhrgas ist der Streit aber noch nicht beendet. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) sind mehrere Klagen anhängig. Im Unterschied zur ersten Ministererlaubnis vom 5. Juli werden die Auflagen für Eon und Ruhrgas diesmal härter sein. Die Unternehmen müssen sich von zusätzlichen Beteiligungen trennen, und Ruhrgas muss größere Mengen Erdgas versteigern als bislang geplant. Entsprechende Vorschläge hatte das Wirtschaftsministerium vor einer Woche den Beteiligten zur Stellungnahme vorgelegt. Vorausgegangen war eine zweite Anhörung von Fusionsgegnern. Wirtschaftsministerium und Eon hoffen, dass die vom OLG gerügten Verfahrensmängel jetzt behoben sind.

Bergmann sieht durch Teilnahme des Staatssekretärs Alfred Tacke am Hearing und durch die anschließende Überprüfung der Konsequenzen der Fusion grundsätzlich die Formfehler als „geheilt" an. Die Anhörung sei daher „keine Farce" gewesen, wie Kritiker behaupteten. Der Ruhrgas-Chef spricht von „verfahrensrechtlichen Übungen am Hochreck". Er kritisiert die beschwerdeführenden Unternehmen als „Beutesucher auf dem Weg zu einer neuen New Economy". Sein Fazit: „Alle wollen etwas aus dem Kuchen."

Das OLG erwartet nach Angaben eines Sprechers in den nächsten Tagen Anträge von Eon/Ruhrgas oder des Wirtschaftsministers, die Eilentscheidung von Ende Juli aufzuheben. Kommt das Gericht diesem Wunsch nach, können die beiden Unternehmen den Zusammenschluss weiter verfolgen.

Lehnt das Gericht dies ab, dürfte sich der Rechtsstreit um die Ministererlaubnis noch Monate hinziehen. Nächster Termin im Hauptverfahren wird frühestens Ende November sein. Eon-Chef Ulrich Hartmann hatte zwar jüngst erklärt, dass er sich nicht unter Zeitdruck sehe. Der Ruhrgas-Vorstandschef sagte allerdings, bei internationalen Großprojekten seien die Konkurrenten durch den Zeitverzug jetzt in der Vorhand. Dies gelte zum Beispiel für die Ausschreibung von 50 Prozent der Erdgasaktivitäten des drittgrößten spanischen Energieversorgers Union Fenosa. Experten bescheinigen Spaniens Erdgasmarkt das größte Wachstumspotenzial in Europa. Im Ausland freue man sich über den deutschen Stillstand.

Die Gegner der Fusion, die auch die Klagen gegen die Ministererlaubnis angestrengt hatten, gehen davon aus, dass das OLG seine einstweilige Anordnung nicht aufheben wird. Das Gericht, so Rechtsanwalt Peter Becker, der mehrere Kläger vertritt, „muss jetzt auf jeden Fall klären, ob die Eilentscheidung wirksam bleibt.“ Becker hält die neuen, verschärften Auflagen nach wie vor für nicht ausreichend, um die Wettbewerbsnachteile durch die Fusion auszugleichen.

Der Sprecher des Gerichts selbst weist darauf hin, dass in der Urteilsbegründung für die Eilentscheidung nicht nur die fehlerhafte Anhörung bemängelt worden sei. Die Frage, ob Staatssekretär Tacke in Vertretung des Wirtschaftsministers Werner Müller überhaupt entscheiden durfte, ist nach wie vor ungeklärt.

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