zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Ryanair-Konkurrenz punktet vor Gericht

BGH gibt Klage von Air Berlin und Lufthansa statt

Karlsruhe - Im Rechtsstreit um angebliche Vergünstigungen für die Billigfluglinie Ryanair haben die Konkurrenten Lufthansa und Air Berlin einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Urteile in parallelen Verfahren gegen die Flughäfen Hahn (Rheinland-Pfalz) und Lübeck (Schleswig-Holstein) auf und verwies die Sache an die Vorinstanzen zurück (Az.: I ZR 136/09 und I ZR 213/08). Beide Airlines hatten gegen die Flughäfen geklagt.

Sie wollen erreichen, dass Ryanair vermeintliche Vergünstigungen zurückzahlen muss. Die zuständigen Oberlandesgerichte müssen nun klären, ob staatliche Beihilfen an den Billigflieger gezahlt wurden, ohne dies bei der Europäischen Kommission zu melden.

Nach Angaben der Kläger soll der Flughafen Hahn im Hunsrück Ryanair in den Jahren 2002 bis 2005 Marketingzuschüsse in Höhe von rund 18 Millionen Euro gewährt haben. Hinzu kämen Rabatte auf Flughafengebühren in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro im Jahr 2003. Der Geschäftsführer des Flughafens hatte widersprochen: Vergleichbare Konditionen würden allen Fluglinien angeboten. Laut Kläger sind die Konditionen jedoch speziell auf Ryanair abgestimmt.

Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse sei der Flughafen Hahn ein öffentliches Unternehmen, urteilten die Karlsruher Richter. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen haben Anteile an dem Flughafen, der als privatrechtliche GmbH geführt wird. Damit komme in Betracht, dass die Sonderkonditionen staatliche Beihilfen waren. Landgerichte und Berufungsgerichte hatten die Klage abgewiesen.

Nach Ansicht der Richter ist es möglich, dass die Vergünstigungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob Vergünstigungen für Ryanair staatliche Beihilfen sind, die der EU angemeldet werden müssen.

Dabei ist entscheidend, ob der Staat das Handeln des Flughafens lenkt, ob andere Fluggesellschaften dieselben Konditionen wie Ryanair erhalten konnten und ob sich der Flughafen wie ein privater Eigentümer verhalten hat. Auf die Lufthansa und Air Berlin komme noch einige Arbeit zu, um zu begründen, warum sie hier Ansprüche haben. „Das ist noch eine Bergstrecke, die den Klägern bevorsteht“, sagte der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm.

Sollte das Berufungsgericht feststellen, dass es Beihilfen waren, darf es aber nicht darüber entscheiden, ob sie genehmigt werden können. Dies darf allein die EU-Kommission. Die Kommission hat bereits ein Beihilfeprüfverfahren eingeleitet. Wahrscheinlich wird der Fall letztlich vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden werden.dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false