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Wirtschaft: Sammler und Jäger

Kräuter suchen ist erlaubt, Tulpen pflücken in den Blumenbeeten nicht. Was man im Wald und im Park darf

Behördenmitarbeiter sind keine Romantiker – und Harald Büttner schon gar nicht. Dass Verliebte ihre Initialen in einen Baumstamm einritzen, hält der Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Berlin-Mitte für eine „absolute Unsitte“. „Das bestrafen wir aufs Härteste.“ Mit mindestens 300 Euro Strafe müssen Paare rechnen, die ihr junges Glück auf der Rinde eines Baumes verewigen wollen. Die hohe Strafe hat ihren Grund: „Gerade Jungbäume können schon durch eine kleine Ritzerei eingehen.“

Aber eigentlich sind nicht die Verliebten Harald Büttners Problem. Nur drei Mal im Jahr erwischen er und seine Mitarbeiter Paare bei solchen Liebesschnitzereien. Denn im Tiergarten – dem Einsatzbereich des Grünflächenamtes Berlin-Mitte – gibt es eine ganze Menge zu kontrollieren. So viel, dass die Beamten nicht auf jedes verliebte Pärchen achten können. Ab April beginnt für sie die heiße Phase: der Start der Grillsaison.

Zwei Meter breite Löcher, in denen Großfamilien einen Hammel braten, zerhackte Jungbäume, die als Feuerquelle dienen, Holzbänke, die den Nachschub fürs Lagerfeuer bilden – Harald Büttner hat schon alles erlebt. Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Die niedrigen Zahlen aus dem Berliner Bußgeldkatalog (siehe Kasten) sind nämlich nur Richtwerte. Rekordbußgeld im vergangenen Jahr: Rund 2000 Euro fürs Abbrennen einer kompletten Heckengruppe.

Auch auf einige Osterspaziergänger ist Büttner weniger gut zu sprechen. „Ich kann verstehen, dass viele Berliner einen schönen Osterstrauch haben möchten“, sagt er. „Aber was sich im Tiergarten abspielt, geht eindeutig zu weit.“ Forsythien und Haselnuss-Sträucher würden komplett abgeholzt – teilweise mit der Heckenschere. Und natürlich ist es auch verboten, sich einen hübschen Osterstrauß mit den Tulpen aus den Beeten in der Innenstadt oder aus dem Park zusammenzustellen. Die Liebe zu bestimmten Hecken geht bei manchen Parkbesuchern über das übliche Maß hinaus: Im Rhododendron-Hain in der Mitte des Parks tummeln sich besonders im Sommer die Liebespaare. „Solange sich niemand beschwert, können die zwar im Prinzip machen, was sie wollen“, sagt Büttner. Aber die Liebeslust hat Spuren hinterlassen: „Wir schaffen es kaum noch, die zerstörten Pflanzen wieder aufzurichten.“ Außerdem: Das Übernachten ist im Tiergarten verboten.

Sammeln nur in kleinen Mengen

In den Wäldern kann man dagegen durchaus eine Nacht verbringen. „Es spricht nichts dagegen, im Wald ein Nickerchen zu machen“, sagt Marc Franusch, Sprecher der Berliner Forsten. Aber nur ohne jeglichen Komfort. Sprich: Camping oder auch nur Übernachten im Schlafsack ist nicht gestattet. Auch von den Früchten des Waldes zu leben, ist erlaubt: Spaziergänger dürfen Kräuter, Beeren und Pilze sammeln – allerdings nur im Rahmen des privaten Bedarfs. Auch als Abenteuerspielplatz kann der Wald dienen. „Es ist kein Problem, wenn Kinder dort herumtollen“, sagt Franusch. Auch Fußball spielen und Fahrrad fahren sind erlaubt. Selbst Hunde können im Wald ihr Geschäft ungezwungener verrichten: Herrchen muss den Kot nur auf den Wegen entfernen, nicht aber im Unterholz.

Todsünde im Wald: Rauchen und Feuermachen – offene Feuer dürfen nur in 100 Metern Abstand zur Waldgrenze entzündet werden. Die Zigarette im Wald kann durchaus 250 Euro an Bußgeld kosten – theoretisch sind sogar bis zu 50000 Euro möglich. Franusch: „Dann muss man aber schon den Grunewald abfackeln.“ Viele Spaziergänger unterschätzen die Gefahr einer kleinen Zigarette. Dabei werden bis zu 70 Prozent aller Waldbrände durch Fahrlässigkeit ausgelöst.

Abseits vom Spiel mit dem Feuer gilt sowohl im Wald als auch im Park der Grundsatz: Solange man andere nicht stört, sind auch Musik hören oder Baden in Seen erlaubt. Auch in die Spree dürfen die Berliner eintauchen – allerdings auf eigene Gefahr und nicht in der Nähe von Schleusen. Angeln in der Spree ist dagegen genauso verboten wie Jagen im Wald, das ist nur mit Jagdschein möglich. Auch unfreiwilliges Jagen unterliegt strengen Regeln: Wer mit dem Auto ein Wildtier anfährt, darf dieses nicht anfassen, geschweige denn mitnehmen. „Der Bürger muss in jedem Fall die Polizei rufen“, sagt Derk Ehlert, Jagdreferent des Landes Berlin. Die Polizei verständigt dann einen Förster, der das Tier tötet und wegschafft.

Dennis Kremer

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