zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Schlappe für Reformgegner

Gericht lehnt Eilantrag der Gesundheitslobby gegen Notgesetz ab

Karlsruhe / Berlin (ukn/pet). Apotheker, Pharmagroßhändler und Zahntechniker sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch die Eilanträge des Pharmahändlers Gehe sowie von vier Apothekern und drei Zahntechnikern gegen das Spargesetz der Bundesregierung zurück (Az. 1 BvQ 51/02, 53/02, 54/02). Der Widerstand gegen die Reformvorschläge von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geht dennoch weiter. Am Mittwoch kündigte der PharmaMittelstand Proteste gegen die geplante Positivliste an. „Eine Positivliste führt zu einer Verschlechterung der Qualität und zu Lücken in der notwendigen Patientenversorgung“, sagte Bernd Wegener, der Vorsitzende des Verbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), am Mittwoch in Berlin.

Mit dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Beitragssicherungsgesetz („Spargesetz“) und der geplanten Positivliste für Arzneien will die Bundesgesundheitsministerin die Kosten im Gesundheitswesen bis zu einer grundlegenden Reform stabilisieren. Sie erhofft sich Einsparungen von 2,75 Milliarden Euro. Danach müssen unter anderem die Apotheken den Krankenkassen einen Rabatt von sechs Prozent, Pharmagroßhändler den Apotheken drei Prozent Rabatt einräumen. Für zahntechnische Leistungen wurden die Höchstpreise um fünf Prozent gesenkt.

Die drei Berufsgruppen, die die Eilanträge in Karlsruhe stellten, haben ihren Widerstand gegen das Gesetz mit einer Gefährdung ihrer Existenz begründet. Dadurch sei eine qualitativ gute Versorgung der Bevölkerung bedroht. Außerdem argumentieren sie, dass das Beitragssicherungsgesetz wegen der fehlenden Zustimmung des Bundesrates verfassungswidrig ist. Diese Rüge hat auch Baden-Württemberg in einem gesonderten Eilantrag erhoben, über den erst später entschieden wird. Das Saarland hat sich diesem Antrag am Dienstag angeschlossen. Auch der Pharma-Mittelstand unterstützt diese Klagen und hatte das entsprechende Rechtsgutachten zugeliefert.

Dem Argument, es drohe eine Mangelversorgung der Bevölkerung, widersprechen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil vom Mittwoch selbst für den Fall, dass die Apothekendichte zurückgehen sollte. Dass die Apotheken den Kassen einen Rabatt einräumen müssen, wurde deshalb nicht als schwerwiegend beurteilt, weil sie von den Pharmagroßhändlern ebenfalls Preisnachlässe erhielten. Auch die Pharmaindustrie konnte mit ihren Argumenten nicht überzeugen: Die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel seien von 1995 bis 2001 um rund dreißig Prozent gestiegen, die Gesamtausgaben in diesem Zeitraum aber nur um zehn Prozent.

Die Schlappe der Reformgegner vor Gericht ist nicht der einzige Erfolg für die Gesundheitsministerin. Ihre als wirkungslos gescholtene Sparpolitik ist offenbar wirkungsvoller als erwartet. Das ergibt sich aus einer Zwischenbilanz des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAG). Das gilt insbesondere für die so genannte Aut-Idem-Regelung, nach der Apotheker unter wirkstoffgleichen Medikamenten nur noch solche im unteren Preisdrittel auf Rezept abgeben sollen. Schmidt wollte damit 220 Millionen Euro sparen. Tatsächlich werden die Kassen bereits 2003 um 225 Millionen Euro entlastet.

Unterdessen bringt sich der Pharma-Mittelstand gegen die im nächsten Reformschritt geplante Positivliste in Position. Über die Liste, für die jetzt ein Referentenentwurf vorliegt, wird seit Jahren diskutiert. Sie enthält jene der rund 45 000 in Deutschland zugelassenen Medikamente, die therapeutisch zweckmäßig sind. Arzneien, die nicht auf der Liste stehen, sollen nicht von den Kassen ersetzt werden. Der BPI lehnt dies ab, weil er Umsatzeinbußen von bis zu 25 Prozent für Mitgliedsfirmen befürchtet. Und während die Regierung durch die Positivliste Einsparungen von 800 Millionen Euro jährlich erhofft, prophezeit der BPI Mehrausgaben von 900 Millionen Euro im Jahr für die Kassen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false