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Schlichtungsinstanz: Schlichter in der Not

Der Ombudsmann der privaten Banken soll Kunden zu ihrem Recht verhelfen und Streit ausräumen – jetzt wird er 15.

Die Kundin war sauer. Nicht genug, dass ihre Bank ihr wegen Zahlungsrückständen den Kredit gekündigt hatte, jetzt hatte sie ihr auch noch einen Eintrag bei der Schufa beschert. Damit waren ihren Chancen, jemals wieder einen Kredit bei einer anderen Bank zu bekommen, erheblich gesunken. Und das obwohl sie gerade mal noch 303 Euro zu begleichen hatte. Weil sie sich ungerecht behandelt fühlte, wandte sich die Kundin an den Ombudsmann der privaten Banken – und bekam Recht. In seinem Schlichtungsspruch verpflichtete der Ombudsmann die Bank dazu, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Dies ist einer von 3753 Fällen, die im vergangenen Jahr beim Ombudsmann der privaten Banken landeten – er ist im aktuellen Tätigkeitsbericht dokumentiert, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. In 1375 Fällen entschieden die insgesamt fünf Ombudsmänner für den Kunden, in 1007 für die Bank. Der Rest der Beschwerden wurde entweder zurückgezogen oder für unzulässig erklärt, zum Beispiel weil bereits ein Gerichtsverfahren lief.

Am Donnerstag feierte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) das 15-jährige Bestehen der Einrichtung Ombudsmann. „Wir haben 1992 Neuland betreten. Ombudsmänner waren bis dahin in der Kreditwirtschaft unbekannt“, sagte BdB-Geschäftsführer Manfred Weber. Die Einrichtung habe zu einem Wandel in der Beziehung zwischen Kunden und Banken beigetragen. „Wir sind seit längerem in einem Prozess, Kunden nicht mehr als lästige Subjekte, sondern als Partner zu betrachten.“

Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass die Zahl der Beschwerden nach dem Zusammenbruch der Börsen 2000 bis 2002 deutlich gestiegen ist. Grund waren häufigere Beschwerden über Fehler der Banken bei der Anlageberatung. „Das ist jetzt weniger geworden“, sagte Weber. Dass die Gesamtzahl der Beschwerden im vergangenen Jahr dennoch um fast 1000 Fälle gestiegen ist, führt er vor allem darauf zurück, dass seit 2006 mit der Postbank ein weiteres Institut am Ombudsmann-System beteiligt ist.

Deutlich mehr Beschwerden gab es im vergangen Jahr zum Beispiel beim sogenannten Konto für jedermann. Die Banken haben sich verpflichtet, jedem Bürger ein Guthabenkonto einzurichten, sofern dieser noch keines bei einer anderen Bank hat. Wem dies verwehrt wird, der kann sich an die Schlichtungsstelle wenden. „In der Regel bekommt der Kunde dann das Konto“, sagte Werner Weiss, einer der fünf Ombudsmänner. In anderen Fällen versuche er vor allem zu vermitteln. „Manchmal sind die Kunden schon froh, wenn die Bank mal mit ihnen redet.“ stek

Kontakt für Kunden privater Banken: Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin

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