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Wirtschaft: "Schmutziger Strom": Import-Verbot künftig möglich

Die Bundesregierung kann unter bestimmten Voraussetzungen den Import von "schmutzigem Strom" aus unsicheren osteuropäischen Kraftwerken sowie Dumping-Angebote aus Drittländern künftig verhindern. Dazu ermächtigt sie eine Schutzklausel in der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Die Bundesregierung kann unter bestimmten Voraussetzungen den Import von "schmutzigem Strom" aus unsicheren osteuropäischen Kraftwerken sowie Dumping-Angebote aus Drittländern künftig verhindern. Dazu ermächtigt sie eine Schutzklausel in der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Kabinett stimmte der Novelle am Mittwoch in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zu. Der Entwurf muss noch den Bundestag passieren.

Mit dem geänderten Energiewirtschaftsrecht wird die seit August geltende EU-Richtlinie für die Öffnung der Gasmärkte in nationales Recht umgesetzt. Danach muss der deutsche Gasmarkt die Pipelines für die Durchleitung Dritter öffnen. Nach Strom soll es damit auch bei Gas mehr Wettbewerb geben. Der Entwurf enthält auch eine Klausel, mit der die Regierung Energieimporte aus EU-Ländern regulieren kann, wenn deutsche Unternehmen nicht im gleichen Umfang in diese exportieren können. Zuletzt wurde das Gesetz im April 1998 geändert.

Umstritten ist die Verordnungsermächtigung, mit der der Netzzugang für bestimmte Lieferungen vom Wirtschaftsminister genehmigt werden muss. Damit könnte Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) beispielsweise die Einfuhr von "schmutzigem Strom" aus osteuropäischen Kernkraftwerken verbieten. Die Energiewirtschaft hatte generell gegen ein Verbot von Stromimporten protestiert.

Eine von Müller vorgeschlagene freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Import von "schmutzigem Strom" hatten die Stromkonzerne abgelehnt. Durch die Anbindung Deutschlands gelange automatisch auch Atomstrom ins Land, hatten sie argumentiert. Bei europaweiten Leitungen könne der Strom nicht physisch nach Energiequellen sortiert werden.

Die Öffnung des Gas-Marktes in Deutschland kommt nur schleppend voran. Gaswirtschaft sowie Industrie und kommunale Unternehmen hatten sich Anfang Juli in einer freiwilligen Verbändevereinbarung auf Regeln für einen diskriminierungsfreien und transparenten Netzzugang Dritter verständigt. Die Verbände sind aber untereinander zerstritten und werfen sich gegenseitig Blockadehaltungen vor. Müller erwägt deshalb eine gesetzliche Regelung zur Gas-Durchleitung. Die Verbändevereinbarung kommt bislang nur Großkunden zugute. Privathaushalte können erst ab 2002 auf mehr Wettbewerb und sinkende Preise hoffen.

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