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Wirtschaft: Schutzklausel

DIE NACHKRIEGSZEIT Unter Generaldirektor Heinrich Nordhoff entwickelte sich VW in den 50er Jahren mit dem Wirtschaftswunderauto Käfer prächtig. Noch heute argumentiert der Betriebsrat, „dass Volkswagen zwischen 1945 und 1960 ohne Aktionäre, also nur von den Arbeitnehmern aufgebaut wurde“.

DIE NACHKRIEGSZEIT

Unter Generaldirektor Heinrich Nordhoff entwickelte sich VW in den 50er Jahren mit dem Wirtschaftswunderauto Käfer prächtig. Noch heute argumentiert der Betriebsrat, „dass Volkswagen zwischen 1945 und 1960 ohne Aktionäre, also nur von den Arbeitnehmern aufgebaut wurde“. Nach dem zweiten Weltkrieg wollten weder britische Industrielle noch General Motors oder Ford die Reste des VW-Werks haben.

Als in den 50er Jahre die Privatisierungsdebatte begann, hielt die IG Metall dagegen und machte ein besonderes Mitwirkungsrecht geltend: Weil Volkswagen von den Nazis mit dem gestohlenen Vermögen der freien Gewerkschaften aufgebaut worden sei, hätten die Gewerkschaften nun besondere Rechte in Wolfsburg.

DIE PRIVATISIERUNG

Nach langjährigem Streit zwischen Bund, Land und den Arbeitnehmervertretern trat im Juli 1960 das VW-Gesetz in Kraft. Von der neu gegründeten Aktiengesellschaft wurden 60 Prozent verkauft , 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land. Der Bund verkaufte 1988 seine Beteiligung, Niedersachsen hält bis heute gut 20 Prozent der VW-Aktien. Im Kern des VW-Gesetzes steht die Absicht, den Einfluss der öffentlichen Hand abzusichern: Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, dadurch erhält Niedersachsen eine starke Position. Die EU-Kommission sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr und klagte deshalb 2004 vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik. Das Urteil wird im Sommer erwartet. alf

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