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Wirtschaft: Schwarzarbeit kann teuer werden

Trotz der neuen unbürokratischen Regeln dürften auch in Zukunft viele Mini-Jobber weiter schwarz beschäftigt werden. Für den Auftraggeber kann das aber teuer werden.

Trotz der neuen unbürokratischen Regeln dürften auch in Zukunft viele Mini-Jobber weiter schwarz beschäftigt werden. Für den Auftraggeber kann das aber teuer werden.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein einmaliges, gelegentliches oder ständiges Arbeitsverhältnis handelt. Nach dem Schwarzarbeitsgesetz sind „in erheblichem Umfang" erbrachte Arbeiten illegal. Wichtige Indizien für den „erheblichen Umfang“ sind Dauer, Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Ausmaß der Arbeiten. Ob der Architekt für den Hausbau oder die seit Jahren treue Putzfrau – eines steht fest: Führt der Auftraggeber keine Steuern und Sozialabgaben ab, verstößt er gegen Straf- und Bußgeldvorschriften. Der Fiskus zum Beispiel kann mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro zuschlagen. Darüber hinaus schuldet der Arbeitgeber dem Finanzamt die Lohnsteuer für den Helfer. Der Fiskus verlangt das Geld inklusive Verzugszinsen für die volle Beschäftigungsdauer. Verjährungsfrist: zehn Jahre.

Auch die Sozialkassen machen im Falle erwiesener Schwarzarbeit ihre Rechnung inklusive Verzugszinsen auf. Der Arbeitgeber muss dann die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nachzahlen - und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Zudem droht auch hier ein Bußgeld von 5000 Euro (siehe Interview).

Hoffnung gibt es dagegen für Arbeitgeber, die mit der Arbeitsqualität ihres Schwarzarbeiters unzufrieden sind. Bisher gingen die Gerichte davon aus, dass ein Regress bei Pfusch nicht einklagbar ist.

Der Bundesgerichtshof hat aber jüngst einer Familie Recht gegeben, die unter der Hand einen Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt hatte: Er muss für die Mängel am Haus einstehen (Az: V ZR 192/98). Unklar ist aber noch, ob diese Entscheidung auch anzuwenden ist, wenn nicht ein Fachmann, sondern ein Laie den Auftrag ausführt.

Cornelia Bürger

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