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Heinrich von Pierer

© dpa

Siemens-Schmiergeldskandal: Kein Strafverfahren gegen Heinrich von Pierer

Der frühere Siemens-Chef Heinrich von Pierer ist auch weiterhin kein Beschuldigter in der Schmiergeldaffäre um den Elektronik-Konzern. Gegen Pierer wird nach Auskunft der Münchener Staatsanwaltschaft aber im Zusammenhang mit dem Skandal ein anderes Verfahren eingeleitet - wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Die Staatsanwaltschaft München wird kein Strafverfahren gegen den früheren Siemens-Vorsitzenden und Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer einleiten. Für ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Zuge des Siemens-Schmiergeldskandals gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte, erklärte die Behörde am Freitag.

Allerdings soll geprüft werden, ob von Pierer und weitere ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ihre Aufsichtspflicht verletzt und sich damit einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht haben. Gegen Pierer wird demnach im Zusammenhang mit dem Skandal ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Basis sei das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach die Unternehmensleitung "alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen" ergreifen müsse, die "zur Verhinderung und Begehung von Straftaten" erforderlich seien, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Pierer und andere Mitglieder der ehemaligen Konzernführung waren in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten. In Medienberichten hatte es unter anderem geheißen, Pierer habe zwei ehemalige Manager des Konzerns laut deren Zeugenaussagen zu fragwürdigen Provisionszahlungen angehalten. (jam/AFP/dpa)

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