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Wirtschaft: Sozialgericht

Vor den Sozialgerichten (siehe Bericht auf dieser Seite oben rechts) werden alle Klagen verhandelt, die den Bereich der Sozialversicherung betreffen. Hier kann man also gegen Entscheidungen der Arbeitsagenturen, gegen die gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Pflegeversicherungen, gegen Berufsgenossenschaften sowie gegen die Versorgungsämter klagen.

Vor den Sozialgerichten (siehe Bericht auf dieser Seite oben rechts) werden alle Klagen verhandelt, die den Bereich der Sozialversicherung betreffen. Hier kann man also gegen Entscheidungen der Arbeitsagenturen, gegen die gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Pflegeversicherungen, gegen Berufsgenossenschaften sowie gegen die Versorgungsämter klagen. Ausgenommen sind Streitigkeiten, die die Sozialhilfe betreffen – hierfür ist das Verwaltungsgericht zuständig. Die Sozialgerichte sind mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern besetzt. Zu den Besonderheiten der Sozialgerichte gehört auch, dass sie als einzige Gerichtsbarkeit von Privatleuten keine Gerichtsgebühren erheben – das will der Bundesrat jetzt ändern. dro

LEXIKON

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