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Wirtschaft: Sparerfreibetrag

Zinsen und Kapitalerträge sind steuerfrei, wenn sie eine gewisse Höhe nicht übersteigen. Der Sparerfreibetrag (siehe Bericht, Seite 17), der 1975 eingeführt wurde, ist zum 1.

Zinsen und Kapitalerträge sind steuerfrei, wenn sie eine gewisse Höhe nicht übersteigen. Der Sparerfreibetrag (siehe Bericht, Seite 17), der 1975 eingeführt wurde, ist zum 1. Januar 2004 gesenkt worden. Bereits im Jahr 2000 wurde er halbiert. Derzeit liegen die Freibeträge bei 1370 Euro für Ledige und 2740 Euro für Verheiratete. Wer bis zu dieser Höhe keine Steuern zahlen will, muss bei seiner Bank einen Freitstellungsauftrag einreichen oder mehrere Anträge auf verschiedene Institute verteilen. Wird dabei die Werbungskostenpauschale bei den Einkünften aus Kapitalvermögen von 51 Euro (Ledige) beziehungsweise 102 Euro (Verheiratete) berücksichtigt, können insgesamt 1421 oder 2842 Euro freigestellt werden. Liegt der Bank kein Auftrag vor, werden die Zinsabschlag und die Kapitalertragsteuer als Vorauszahlungen an das Finanzamt betrachtet und später in der Einkommensteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. mot

LEXIKON

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