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Wirtschaft: Sparkassen sehen Anfrage des Kartellamts gelassen

Auch bei zehn Prozent Beteiligung an der Bankgesellschaft nur geringe Einflussmöglichkeiten

Berlin – Neben der EU-Kommission interessiert sich jetzt auch das Bundeskartellamt für den beabsichtigten Erwerb von zehn Prozent an der Bankgesellschaft Berlin durch die Sparkassen. Eine Sprecherin des Kartellamtes erklärte am Montag, die Bonner Behörde habe Kontakt zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) aufgenommen. Es gehe unter anderem um die Frage, „welche Pläne der DSGV hat“. Es handele sich um eine informelle Anfrage, kein offizielles Wettbewerbsverfahren. Fragen des Fusionskontrollrechts habe der Verband bereits klären können: „Das ist unproblematisch.“ Der Verband will die Anteile der NordLB an der Bankgesellschaft erwerben.

Der Sparkassenverband bestätigte die Anfrage des Bundeskartellamts, die man beantworten werde. Der DSGV sehe aber keine kartellrechtlichen Bedenken. „Aus unserer Sicht wäre ein förmliches Verfahren deshalb auch übertrieben“, sagte eine DSGV-Sprecherin. Der Verband wolle die Anteile der NordLB an der Bankgesellschaft erwerben, um so seine Ausgangsposition für den 2007 anstehenden Verkauf des Instituts mitsamt der landeseigenen Sparkasse zu verbessern. „Sollten wir einmal die Bankgesellschaft insgesamt übernehmen wollen, brauchen wir auch diese zehn Prozent“, sagte die Sprecherin. Eine Entscheidung sei damit aber noch nicht getroffen.

Allerdings zielt das Kartellamt mit seiner Anfrage auch auf Äußerungen von Bayern-LB-Chef Werner Schmidt ab. Dieser hatte vor kurzem gesagt, es gebe eine Vereinbarung, derzufolge keine Landesbank, sondern nur Sparkassen für die Bankgesellschaft bieten werden. Dies könnte wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Die Sprecherin des DSGV sagte am Montag nur: „Es gibt ein Angebot der NordLB an den DSGV.“

Beobachter vermuten schließlich, dass der DSGV mit der Beteiligung einen eventuellen privaten Erwerber der Bankgesellschaft abschrecken will. Der DSGV ist strikt gegen einen Kauf der Bankgesellschaft und damit der Berliner Sparkasse durch einen Privaten. Für einen privaten Bieter dürfte die Bankgesellschaft an Attraktivität verlieren, wenn zehn Prozent beim DSGV liegen. Die Einflussmöglichkeiten der Sparkassen wären aber auch bei einer Beteiligung von zehn Prozent gering. Die Grenzen für eine Sperrminorität, mit der sich beispielsweise Satzungsänderungen verhindern lassen, liegt nach dem Aktiengesetz bei 25 Prozent plus eine Aktie. „Die Sparkassen hätten damit aber einen moralischen Anspruch auf einen Sitz im Aufsichtsrat, sagte Malte Diesselhorst, Berliner Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Das bedeutet zusätzliche Information.“ Zudem könnte der DSGV mit seinen zehn Prozent Sonderprüfungen durchsetzen, sagt Diesselhorst.

Ebenfalls unbequem für einen potenziellen Erwerber: Ein Squeeze Out, das Herausdrängen der derzeit noch rund vier Prozent Kleinaktionäre und damit eine Streichung des Titels Bankgesellschaft von der Börse, ist damit unmöglich. Dazu bedarf es 95 Prozent. Die weitere Notierung an der Börse aber bedeutet auch für die Zukunft Hauptversammlungen und die Veröffentlichung von Geschäftszahlen.

Daniel Rhee-Piening

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