zum Hauptinhalt

Wirtschaft: SPD und Union für mehr Anlegerschutz

Eigener Schadenersatzanspruch gegen Vorstände und Aufsichtsräte für geprellte Aktionäre

Düsseldorf (ke/ms/HB). Deutschlands Managern drohen harte Zeiten. Nach Informationen des Handelsblatts planen sowohl Union als auch SPD, im Falle eines Wahlsiegs am 22. September geprellten Aktionären einen eigenen Schadenersatzanspruch gegen Vorstände und Aufsichtsräte zu verschaffen. Bisher haben einzelne Anleger kaum eine Möglichkeit, Manager mit ihrem Privatvermögen in Haftung zu nehmen.

Nach den Eckpunkten der Union, die die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt, formuliert hat, soll das individuelle Schadenersatzrecht nur für den Fall gelten, dass die Unternehmensführer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Ad-hoc-Mitteilungen herausgeben. „Das wirkt abschreckend und verbessert die Rechtsposition der Anleger“, sagte Hasselfeldt. Schon das jüngst verabschiedete 4. Finanzmarktförderungsgesetz hatte Aktionären einen Schadensersatzanspruch bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen gegeben – allerdings richtet sich dieser gegen das Unternehmen, nicht gegen das Management. Bei Bilanzmanipulationen soll es nach dem Willen der Union weiterhin keine unmittelbare Haftung der Manager geben.

Die SPD will offenbar wesentlich weiter gehen. Aus dem Finanzministerium ist zu hören, dass die direkte Haftung nicht nur auf falsche Ad-hoc-Mitteilungen, sondern auch auf falsche Bilanzen, Geschäftsberichte und andere kapitalmarktrelevante Informationen erstreckt werden soll. Außerdem soll es den Aktionären ermöglicht werden, ihre Klagen vor Gericht zu bündeln, was die Union ebenfalls verfassungsrechtlich ablehnt.

Damit lehnt sich die rot-grüne Bundesregierung sehr eng an das Konzept der so genannten Baums-Kommission an, die unter dem Vorsitz des Frankfurter Aktienrechtlers Theodor Baums Vorschläge zur Reform der Unternehmensaufsicht und -kontrolle (Corporate Governance) erarbeitet hatte. Offenbar gibt es aber noch Unstimmigkeiten im Detail zwischen dem Finanz- und Justizministerium.

Die FDP setzt noch einen drauf: Aktionäre sollen sich nicht nur bei Verletzungen ihrer eigenen Informationsrechte beim Management schadlos halten können. Sie sollten auch Rechte, die das Unternehmen gegen den Vorstand hat, leichter einklagen können, sagte der FDP-Wirtschaftsexperte Rainer Funke dem Handelsblatt. Bisher geht das nur, wenn die klagenden Aktionäre fünf Prozent oder 500000 Euro Anteil am Grundkapital haben. Diese Quote sollte nach dem FDP-Willen auf ein oder 0,5 Prozent abgesenkt werden. Die Vorschläge, individuelle Aktionärsklagen zu erleichtern, unterstützt Funke. Kollektivklagen lehnt er ab. „Das ist unserem Recht völlig fremd. Ich würde sehr davor warnen, unsere Zivilprozessordnung in diesem Punkt aufzuweichen."

Auch die Grünen schließen sich der Forderung nach direkten Aktionärsklagen gegen Manager an. Was die Details betrifft, bestehe aber noch viel Klärungsbedarf, räumt die Corporate-Governance-Expertin der Fraktion, Andrea Fischer, ein.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false