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Wirtschaft: SPD will Gipfel zur Steuer-Reform

Freiberufler müssen mit Gewerbesteuern rechnen

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die Kontroversen innerhalb der großen Koalition über die geplante Unternehmenssteuerreform sollen bei einem Steuergipfel unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ausgeräumt werden. „Ich gehe von einem Spitzentreffen der Koalitionsführung aus, bevor das Steuerkonzept des Finanzministers veröffentlicht wird“, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg-Otto Spiller, dem Tagesspiegel am Dienstag.

Grundlage des Treffens, an dem die Partei- und Fraktionschefs von Union und SPD teilnehmen sollen, sollten die Eckpunkte von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sein, deren Veröffentlichung für Mitte Juni angekündigt ist. Mit Blick auf die Lage der öffentlichen Haushalte warnte Spiller vor überzogenen Erwartungen an die Reform. „Es geht um die Senkung der Steuersätze und nicht um eine Umstellung des Systems“, sagte er. Union und SPD seien „gut beraten, die rot-grüne Steuerreform aus dem Jahr 2001 fortzuentwickeln“.

Forderungen aus der Union, die für 2008 geplante Reform müsse die Unternehmen insgesamt entlasten, wies Spiller zurück. „Wir haben weder beim Bund noch bei den Bundesländern Spielräume für Steuerausfälle in Milliardenhöhe“, sagte er. Die angestrebten niedrigeren Körperschafts- und Gewerbesteuersätze sollen nach Auffassung des SPD-Finanzpolitikers „zum allergrößten Teil“ aus einer breiteren Bemessungsgrundlage für die Steuererhebung der Kapitalgesellschaften finanziert werden. Außerdem strebe die SPD eine „Verschiebung des Halbeinkünfteverfahrens“ an, das unter Rot-Grün eingeführt wurde. Denkbar sei, die in den Unternehmen verbleibenden Gewinne mit einem niedrigeren Körperschaftssteuersatz, die von den Eigentümern herausgenommenen Gewinne (Dividenden) dafür höher zu besteuern. Für Freiberufler und Selbstständige kündigte Spiller an, auch sie müssten künftig Gewerbesteuern zahlen. Wegen der Verrechnungsmöglichkeit mit der Einkommenssteuer erwarte er hier jedoch keine Mehrbelastungen.

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