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Spitzenreiter Brandenburg: Windräder und Gegenwind

Brandenburg will die Gewinnung von Energie aus Sonne, Wind und Wasser noch weiter ausbauen.

Nach der kürzlich beschlossenen Energiestrategie der Potsdamer SPD/CDU-Landesregierung soll bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien von jetzt 6,2 Prozent auf 20 Prozent des Endenergieverbrauchs gesteigert werden – vorrangig durch den Ausbau von Windkraft. Derzeit gibt es 2526 Windräder zwischen Uckermark und Lausitz. Doch die Summe der Flächen für Windräder soll bis 2020 von landesweit jetzt 270 auf mindestens 550 Quadratkilometer verdoppelt werden, was umstritten ist und Widerstände hervorruft. Gegen eine „Verspargelung“ der Landschaft läuft derzeit eine Volksinitiative, die bereits über zehntausend Unterschriften gesammelt hat.

Und Tücken lauern auch woanders, nämlich im deutschen Steuerrecht, wie Finanzminister Rainer Speer (SPD) jetzt in einer Antwort an den Landtag informierte. Danach erschwert ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. April 2007 die in der Energiestrategie geplanten Klimaschutzziele. Seitdem erhalten Gemeinden, in denen die Windräder stehen, nicht mehr automatisch die Hälfte der Gewerbesteuern. Sie fließen in voller Höhe an die Kommune, in der sich der Betriebssitz der Firma befindet, der häufig in anderen Bundesländern liegt. Für die Kommunen fehlt deshalb ein Anreiz. Vorher waren Rechtslage und Praxis so, dass über eine sogenannte „Zerlegung“ die Steuer jeweils zur Hälfte an Betriebssitz und Standort-Kommune flossen.

Der Bundesrat hat eine Initiative gestartet, die Standortkommunen wieder an den Gewerbesteuern von Windkraftanlagen zu beteiligen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. thm

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