zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Standpunkt: Die Länder brauchen einen größeren finanziellen Spielraum

Nur mit Mühe hat Deutschland einen blauen Brief von der EU abgewendet. Als Tribut hierfür hat sich die Regierung verpflichtet, bis 2004 den Staatshaushalt "nahezu" auszugleichen.

Nur mit Mühe hat Deutschland einen blauen Brief von der EU abgewendet. Als Tribut hierfür hat sich die Regierung verpflichtet, bis 2004 den Staatshaushalt "nahezu" auszugleichen. Damit hat Finanzminister Eichel einen gewaltigen Handlungsdruck aufgebaut, nicht nur für den Bund, auch für Länder und Gemeinden. Sie muss er beim Sparen mit ins Boot nehmen. Aber wie? Diese Frage ist brisant, denn die Länder sind in Etatangelegenheiten autonom. Der Bund kann sie zu nichts zwingen.

Natürlich muss grundsätzlich geklärt sein, wie das Verhältnis von Bund und Ländern in einer solchen Situation aussieht. Es kann nicht angehen, dass diese Frage ungeklärt bleibt, der Bund aber anderen Staaten gegenüber für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Maastrichter Vertrag gerade stehen und auch noch dafür sorgen muss, dass mögliche Sanktionen erfüllt werden.

Bund und Länder haben sich bislang lediglich darauf geeinigt, dass sie - mit Wirkung von 2005 an - die Defizite zurückführen und ausgeglichene Haushalte anstreben wollen. Dabei soll der Finanzplanungsrat, in dem der Bundesfinanzministers, seine Länderkollegen sowie Vertreter der kommunalen Ebene sitzen, Empfehlungen zu einer gemeinsamen Ausgabenlinie und zur Haushaltsdisziplin geben. Bisher hatte sich das Gremium gleichsam rituell darauf beschränkt, Jahr für Jahr die staatlichen Ebenen zur strikten Konsolidierung aufzurufen - die Wirksamkeit dieser Aufrufe waren beschränkt. Da das Gesetz erst 2005 in Kraft tritt, helfen aktuell die vage formulierten Regelungen ohnedies nicht. Die Aussicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden, mag disziplinierend wirken.

Über kurz oder lang muss deshalb ein nationaler Stabilitätspakt auf den Weg gebracht werden, will man die Lasten zwischen Bund und Ländern fair verteilen. Dabei geht es nicht nur um die Defizitgrenzen, sondern auch um die Aufteilung der Sanktionen, die bei Fehlverhalten drohen. Die Voraussetzungen für einen nationalen Stabilitätspakt in Deutschland sind so schlecht nicht. Immerhin existiert ein Finanzausgleich, der die wirtschafts- und finanzschwachen Länder den starken Ländern mindestens gleich, zum Teil sogar besser stellt. Zudem könnte erwogen werden, den Verlust eines "Verschuldungspuffers" der Länder durch eine größere Autonomie bei den Steuern auszugleichen - man könnte ihnen etwa erlauben, Zuschläge auf die Einkommensteuer zu erheben. Denn gegenwärtig können die Länder auf eine Zuspitzung ihrer Finanzlage nur mit geringeren Ausgaben oder höheren Schulden reagieren.

Einfacher sollte die vertikale Verteilung zwischen Bund und Ländern sein. Sie könnte man an den Einnahmequoten messen, die um innerstaatliche Finanzströme bereinigt werden müssten. Dem Bund müsste aber zugestanden werden, in konjunkturell schlechten Zeiten das Defizit der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. Im Endergebnis würden die Defizitgrenzen hälftig zwischen Bund einerseits und Ländern und Gemeinden andererseits aufgeteilt.

Schwieriger umzusetzen wäre wohl die horizontale Aufteilung der Länder untereinander, weil die Ausgangsbedingungen ungleich sind. Man könnte Übergangsregelungen vorsehen, langfristig bietet sich aber eine Orientierung an der Einwohnerzahl an. Bis zum Jahre 2004 ist dem Bundesfinanzminister damit freilich nicht geholfen. Er wird Mühe haben, ohne ausreichenden konjunkturellen Rückenwind sein Versprechen einzulösen. Auf die Länder wird er sich nicht ohne weiteres verlassen können. Will er ganz sicher gehen, so muss er Ausgaben kürzen oder die Steuern erhöhen.

Dieter Vesper ist Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false