zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Steuergesetze hemmen Investitionen

In den Unternehmen muss mehr Kapital verbleiben

Von Joachim Mitschke Eine Senkung der Steuertarife ist und bleibt wichtig. Aber trotz aller Tarifsenkungen der letzten Jahre wächst unsere Wirtschaft kaum, bleibt die Arbeitslosigkeit unerträglich hoch. Denn das deutsche Ertragsteuersystem hemmt unverändert das Wachstum und erschwert die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es lässt den vorwiegend als Einzelfirmen und Personengesellschaften geführten kleinen und mittleren Betrieben zu wenig Kraft zum Investieren – also genau den Firmen, die 70 Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen.

Meinem Entwurf für ein neues Einkommensteuerrecht kommt es deshalb vor allem darauf an, mehr Kapital in den Unternehmen zu belassen, damit diese expandieren und Arbeitsplätze schaffen können. Gewinne sollen deshalb so lange nicht versteuert werden, wie sie investiv im Betrieb verbleiben. Erst wenn der Eigentümer einen Teil des Gewinns für den Verbrauch entnimmt, bekommt der Fiskus seinen Anteil.

Gleiches soll für Kapitalgesellschaften gelten: Der Gewinn wird erst dann und nur in dem Umfang besteuert, wie er ausgeschüttet wird. Bis dahin steht er den Unternehmen zur Verfügung. Im steuerlichen Entscheidungskalkül machte es dann keinen Unterschied mehr, ob der Gewinn einbehalten oder ausgeschüttet wird. Das hätte Folgen: Erstens stiege die Kapitalausstattung der Unternehmen. Damit erhöhte sich zweitens die Fähigkeit zur Selbstfinanzierung. Das wiederum wäre – drittens – ein Anreiz zum Investieren und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Viertens zählte bei Investitionsentscheidungen der zu erwartende Ertrag mehr als Steuer sparende Aspekte. Und fünftens: Der Standort Deutschland würde für Investoren wieder attraktiv.

Die Besteuerung von Gewinnen erst bei Entnahme beziehungsweise Ausschüttung führt nicht zur Senkung oder Schenkung von Steuern, sondern nur zu einer Stundung – und zwar zu einer verzinslichen. Denn das im Betrieb verbleibende Kapital wächst entsprechend der Rentabilität des Eigenkapitals. Mit anderen Worten: Die Steuerstundung führt später zu einer höheren Ausschüttung – und damit wiederum zu einer höheren steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Joachim Mitschke (68) war bis 1998 Professor für Volks- und Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen an der Universität Frankfurt/Main.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false