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Arbeitnehmer träumt von Strand, Sonne und Meer.

© Getty Images/iStockphoto

Streitpunkt Arbeitszeit: Was bei der Urlaubsplanung zu beachten ist

Die Urlaubsplanung kann zu Stress und Streit mit Kollegen oder dem Chef führen. Was Arbeitnehmer deswegen beachten sollten.

Auch wenn der Sommer noch in weiter Ferne ist, steht für viele Berufstätige schon jetzt auf dem Plan: Die Urlaubstage für dieses Jahr beantragen und genehmigen lassen, damit der Erholung bloß nichts im Wege steht. Weil manche Wochen sehr beliebt sind, das Büro aber nicht leer sein kann, ist Streit mit Kollegen oder dem Chef nicht auszuschließen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie viel bezahlter Urlaub steht einem zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind es in Deutschland mindestens 24 Werktage. Sonnabende zählen als Werktage mit. Daraus ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch von mindestens vier Wochen im Jahr. Üblich sind aber im Schnitt sechs Wochen im Jahr, weil viele Tarifverträge einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen – meist gestaffelt nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Gilt das auch für Teilzeitkräfte?

Wenn eine Teilzeitkraft wie eine Vollzeitkraft jeden Tag in den Betrieb kommt, aber eben nur vier Stunden arbeitet, ist die Zahl der Urlaubstage gleich. Unterschiede sind nur beispielsweise wegen eines unterschiedlichen Alters möglich. Macht der Arbeitnehmer eine Vier-Tage-Woche, verringert sich sein Anspruch anteilig. Angenommen, dem Vollzeit-Arbeitnehmer stehen 30 Tage zu, dann sind es bei einer Vier-Tage-Woche nur 24 Tage.

Wie lange muss man im Betrieb sein?

Einen vollen Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses: Das bedeutet: Nach einem halben Jahr könnte er grundsätzlich schon für volle sechs Wochen eine Auszeit nehmen, wenn das sein Wunsch ist. Aber Achtung: Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, wenn einem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber der volle Urlaub gewährt worden war. Ein Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, beim Ende des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsbescheinigung auszuhändigen.

Darf der Chef die Urlaubszeit bestimmen?

Das ist in einigen Betrieben und Branchen sogar üblich: Das Unternehmen legt dann Betriebsferien fest. Ansonsten soll der Chef die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Er kann sich allerdings dagegen entscheiden, wenn wichtige betriebliche Belange das erfordern – wie etwa ein absehbarer Auftragsdruck. Außerdem kann der Wunsch eines anderen Kollegen als vorrangig betrachtet werden. Dabei spielen nach dem Bundesurlaubsgesetz soziale Aspekte eine Rolle. Ein Familienvater mit schulpflichtigen Kindern kann eher auf die typische Ferienzeit pochen als ein Alleinstehender, weil er nur zu bestimmten Zeiten mit den Kindern verreisen kann.

Wer entscheidet im Streitfall?

Das letzte Wort hat der Chef. Falls vorhanden, hat der Betriebsrat zudem ein Mitspracherecht. Meint ein Arbeitnehmer, sein Urlaubswunsch werde willkürlich missachtet, kann er vor das Arbeitsgericht ziehen und in eiligen Fällen sogar eine Einstweilige Verfügung erwirken. Wird eigenmächtig Urlaub genommen, ist das ein Kündigungsgrund – selbst bei langjährigen Mitarbeitern.

Wann bekommt man Sonderurlaub?

Wenn ein Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden“ verhindert ist, muss der Arbeitgeber ihm freigeben und sein Gehalt weiterzahlen. Das Bürgerlichen Gesetzbuch nennt dies „persönliche Arbeitsverhinderung“. Beispiele sind der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, der dringende Arzttermin, der außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist oder eine gerichtliche Vorladung. Auch die eigene Hochzeit, obwohl „selbst verschuldet“, fällt darunter, wie auch die Eheschließung der Kinder sowie die silberne oder goldene Hochzeit der Eltern. Tarifverträge können die gesetzlichen Vorgaben beschränken oder erweitern. Die Dauer ist sehr unterschiedlich geregelt, mitunter von einem bis vier Tage. Bei der eigenen Hochzeit sind es oft zwei Tage.

Wann kann genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden?

Einen bereits zugesagten Urlaub darf ein Unternehmen nur in Ausnahmefällen widerrufen, etwa wenn Kollegen erkrankt sind und der Betrieb keinen geeigneten Ersatz organisieren kann. Dann muss der Arbeitgeber den Schaden allerdings übernehmen, der zum Beispiel wegen der Reisestornierung entsteht. Das gilt auch dann, wenn ein Urlaubsantrag nur „unter Vorbehalt“ genehmigt wurde.

Andreas Kunze

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