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Wirtschaft: Strom- und Gasmarkt wird ab 2004 vom Staat reguliert Regierung will mehr

Wettbewerb und Transparenz

Berlin (fo). Die rotgrüne Bundesregierung hat die Einrichtung einer Regulierungsbehörde für den Strom- und Erdgasmarkt in Deutschland vereinbart. Das bestätigten die Fraktionen am Dienstag. Das Aufsichtsamt soll zum Jahresbeginn 2004 seine Arbeit aufnehmen, spätestens jedoch zum Sommer kommenden Jahres. In der Energiewirtschaft herrschte am Dienstag Verwirrung über die Folgen der Vereinbarung, die eindeutig eine „nationale Wettbewerbsbehörde“ für Strom und Gas vorsieht. Die Verbände gehen davon aus, dass die bisherige Selbstregulierung durch die Wirtschaft Bestand hat. Nach Einschätzung des Industrieverbands BDI ist aus der Verständigung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsressort nicht der Schluss zu ziehen, dass die Selbstregulierung durch eine staatliche Kontrolle abgelöst wird.

Die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, spricht von einem Systemwechsel, der mit dieser Entscheidung eingeleitet worden sei. Die „Rolle des Staates als Schiedsrichter am Energiemarkt wird deutlich gestärkt“, sagte sie dem Tagesspiegel. Ziel ist es, die Markt- und Preistransparenz zu verbessern, für Wettbewerb zu sorgen und damit letztlich die Energiekosten zu senken, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionen. Die neue Regulierungsstelle soll für den dafür notwendigen freien Netzzugang sorgen.

Zuschnitt der Behörde noch offen

Noch ist offen, wie diese Behörde aussehen wird. Die diskutierten Varianten reichen von der Installation einer völlig neuen Behörde über die Ansiedlung bei der bestehenden Aufsicht für den Post- und Telekommarkt bis zur Stärkung des Bundeskartellamtes durch eine neue Abteilung. Ebenfalls ungeklärt ist die Frage, wie stark der künftige Regulierer in die Strom- und Gasmärkte eingreifen soll. Nach Angaben von Hustedt haben sich die Fraktionen grundsätzlich darauf verständigt, keine Preise vorzuschreiben. „Der Staat soll nur die Spielregeln vorgeben“, sagte die Grünen-Politikerin.

Seit 1998 ist der deutsche Strommarkt liberalisiert. Private wie gewerbliche Kunden können ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Öffnung des Erdgasmarktes ist etwas später angelaufen. Voraussetzung für Wettbewerb ist jedoch, dass jeder Lieferant Zugang zu allen Leitungsnetzen hat. Dafür mussten Regeln gefunden werden. Die rot-grüne Bundesregierung hat sich bislang herausgehalten und auf entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden gesetzt. Darin werden die Einzelheiten für den freien Netzzugang sowie die Kalkulationsgrundsätze für die Durchleitungsgebühren festgelegt. Das Kartellamt prüft bisher den Missbrauch von Leitungsmonopolen. Trotzdem kam der Wettbewerb nicht richtig in Gang. Außerdem drängt die Europäische Union auf Marktöffnung. Brüssel verlangt bis 2004 eine staatliche Regulierungsstelle in allen Mitgliedsländern.

Rot-Grün verständigte sich zudem auf eine Härtefallregelung für stromintensive Betriebe. So sollen beispielsweise Aluminiumhütten von der Umlagefinanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) teilweise befreit werden. Einige Firmen sehen sich in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedroht.

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