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Wirtschaft: T-Online kann zurück zur Telekom

Berlin - Der Weg für die Eingliederung von T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom ist frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Beschwerden von Aktionären, die die Verschmelzung blockiert hatten, als unzulässig zurückgewiesen.

Berlin - Der Weg für die Eingliederung von T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom ist frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Beschwerden von Aktionären, die die Verschmelzung blockiert hatten, als unzulässig zurückgewiesen. Mit der Eintragung ins Handelsregister könne die Verschmelzung nun wirksam werden, teilte T-Online am Donnerstag mit. Die Eintragung werde „zeitnah erfolgen“, sagte ein Sprecher.

Aktionäre von T-Online wollten die Integration stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Aktien unzufrieden waren. Das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Darmstadt steht zwar noch aus, hat aber an Bedeutung verloren, wenn die Integration erst einmal erfolgt ist. Die Kläger können noch auf Schadenersatz hoffen.

Die Telekom hatte T-Online im April 2000 an die Börse gebracht und will sie von dort nun wieder zurückholen, damit die Festnetzsparte T-Com und T-Online gemeinsam Telefon, Internet und Unterhaltungsangebote aus einer Hand anbieten können. Der Markenname T-Online soll dabei erhalten bleiben. vis

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