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Wirtschaft: Tabakrichtlinie: EU-Parlament verschärft Bestimmungen - Warnhinweise auf Zigarettenpackungen werden bald größer

Die Verbraucher- und Umweltschützer haben sich im Europäischen Parlament gegen die Industriepolitiker und Rechtspolitiker durchgesetzt. Am Mittwoch hat eine klare Mehrheit des Europaparlaments für die Verschärfung eines Vorschlags gestimmt, mit dem die EU-Kommission künftig in der Union die Schadstoffe in Tabakerzeugnissen senken und die Warnhinweise auf den Packungen vergrößern will.

Die Verbraucher- und Umweltschützer haben sich im Europäischen Parlament gegen die Industriepolitiker und Rechtspolitiker durchgesetzt. Am Mittwoch hat eine klare Mehrheit des Europaparlaments für die Verschärfung eines Vorschlags gestimmt, mit dem die EU-Kommission künftig in der Union die Schadstoffe in Tabakerzeugnissen senken und die Warnhinweise auf den Packungen vergrößern will. Gegen den heftigen Widerstand der Tabakindustrie und eines Teils der Abgeordneten, die eine Zuständigkeit der EU im Gesundheitsschutz rundweg in Frage stellten und die Regelung den nationalen Regierungen überlassen wollten, votierte das Straßburger Parlament für den Brüsseler Vorschlag, der die bereits bestehenden Binnenmarktrichtlinien zum Tabak zusammenfasst, aktualisiert und verschärft. Die EU-Parlamentarier übernahmen in erster Lesung weitgehend den Richtlinienvorschlag der Kommission. In einigen Punkten verschärften sie sogar die von der Tabakindustrie ohnehin als überzogen scharf kritisierten Vorschriften zu den Warnhinweisen.

In Luxemburg wird der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag sein Plädoyer zu einer weiteren umstrittenen EU-Richtlinie halten, die der Werbung für Tabakerzeugnisse enge Fesseln anlegt. Die Bundesregierung, die 1998 im EU-Ministerrat überstimmt worden war, hatte gegen die von den EU-Staaten beschlossene Richtlinie geklagt, die ein europaweites Verbot der Tabakwerbung in der Öffentlichkeit vorsieht.

Die am Mittwoch vom EU-Parlament verabschiedete EU-Tabak-Richtlinie wurde zwar unabhängig von der Werberichtlinie beschlossen, dient aber dem gleichen gesundheitspolitischen Ziel: Warnung vor den gesundheitlichen Risiken des Tabaks und Senkung des Teer-, Nikotin und Kohlenmonoxids in den Zigaretten. Im Vergleich zu den schon in Kraft getretenen drei EU-Richtlinien von 1989, 1990 und 1992 will der neue Vorschlag der EU-Kommission den zulässigen Höchstwert für Teer von zwölf Milligramm auf zehn Milligramm pro Zigarette senken. Während bisher der Gehalt an Nikotin lediglich auf der Verpackung vermerkt werden musste, soll nun künftig auch für das Nikotin-Kondensat ein Höchstwert eingeführt werden (ein Milligramm pro Zigarette). Zum erstenmal werden auch dem Gehalt an Kohlemonoxid Grenzen gesetzt: zehn Milligramm pro Zigarette.

Heftig umstritten bis zum Schluss war die Größe der Warnhinweise, die nach dem Willen der Gesundheitspolitiker künftig auf den Zigarettenpackungen angebracht werden müssen: Alle Packungen müssen demnach künftig auf mindestens 35 Prozent der Vorder- oder Rückseite den Hinweis tragen: "Passivrauchen schadet ihren Mitmenschen, insbesondere Kindern". Außerdem muss auf weiteren 45 Prozent der Vorder- oder Rückseite ein zusätzlicher Warnhinweis angebracht werden. Überdies muss auf 30 Prozent der Seitenfläche der Zigarettenschachtel der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt angegeben werden.

Immerhin gelang es den Kritikern der Tabakrichtlinie, das ursprünglich vorgesehene Exportverbot für starken Tabak zu Fall zu bringen. Auf absehbare Zeit dürfen auch künftig Zigarettenmarken, die den EU-Vorschriften nicht entsprechen, in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Dagegen verschärfte das EU-Parlament den Brüsseler Richtlinienentwurf durch die europaweit gesetzliche Verankerung eines verbindlichen Verbots der Bezeichnungen "mild" oder "leicht", die nach Ansicht der Verbraucherschützer den Verbraucher irreführen. Der vom Straßburger Parlament gebilligte Entwurf muss nun noch vom EU-Ministerrat beraten werden.

tog

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