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Wirtschaft: Tarifkommission

Setzen sich bei Tarifverhandlungen Arbeitgeber und Gewerkschaften zusammen, liegen als Verhandlungsgrundlage die Forderungen der Tarifkommission (siehe Bericht auf dieser Seite) der jeweiligen Gewerkschaft auf dem Tisch. Dieses Gewerkschaftsgremium wird im Vorfeld der Tarifverhandlungen vom Gewerkschaftsvorstand einberufen und formuliert etwa die Lohnforderungen oder grundsätzliche Vorstellungen der Gewerkschaft bezüglich der Arbeitszeitregelungen.

Setzen sich bei Tarifverhandlungen Arbeitgeber und Gewerkschaften zusammen, liegen als Verhandlungsgrundlage die Forderungen der Tarifkommission (siehe Bericht auf dieser Seite) der jeweiligen Gewerkschaft auf dem Tisch. Dieses Gewerkschaftsgremium wird im Vorfeld der Tarifverhandlungen vom Gewerkschaftsvorstand einberufen und formuliert etwa die Lohnforderungen oder grundsätzliche Vorstellungen der Gewerkschaft bezüglich der Arbeitszeitregelungen.

Aus den Reihen der Tarifkommisssion werden auch diejenigen Vertreter bestimmt, die auf Seite der Gewerkschaft am Verhandlungstisch sitzen sollen und die so genannte Verhandlungskommisssion bilden. Tarifkommissionen bestehen überwiegend aus ehrenamtlich tätigen Gewerkschaftsmitgliedern, etwa aus Betriebsräten und Vertrauensleuten der Gewerkschaft in den Betrieben. Liegt nach Ende der Tarifverhandlungen ein Ergebnis vor, entscheidet die Tarifkommission, ob es angenommen wird. Lehnt sie ab, muss neu verhandelt werden. Eine Tarifkommission kann auch für die Gewerkschaft einen Tarif oder Manteltarifvertrag kündigen, wie jetzt die Tarifkommission für die ostdeutsche Metall- und Elektroindustrie.nh

LEXIKON

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