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Wirtschaft: Tariftreuegesetz kommt ohne Schutzklausel

Der Bundestag soll das Tariftreuegesetz im März nun doch ohne eine "Ost-Klausel" verabschieden, die die Folgen des Gesetzes für Baubetriebe aus den Neuen Bundesländern mildern würde. Das erfuhr das Handelsblatt aus Kreisen der rot-grünen Koalition.

Der Bundestag soll das Tariftreuegesetz im März nun doch ohne eine "Ost-Klausel" verabschieden, die die Folgen des Gesetzes für Baubetriebe aus den Neuen Bundesländern mildern würde. Das erfuhr das Handelsblatt aus Kreisen der rot-grünen Koalition. Eine solche Klausel war vor allem aus den Reihen der Grünen gefordert worden. Nach dem Gesetz sollen künftig öffentliche Aufträge nur noch an solche Baufirmen vergeben werden können, die ihren Beschäftigten die Tariflöhne zahlen, die am Ort der Bauausführung gelten. Um ostdeutschen Firmen einen Teil ihres Wettbewerbsvorteils durch niedrige Lohnkosten zu lassen, war erwogen worden, für sie das Limit auf 90 Prozent des ortsüblichen Tariflohns zu senken. Diese Idee gilt aber vor allem aus europarechtlicher Sicht als problematisch. Noch offen ist, wie hoch der Schwellenwert angesetzt wird, von dem an das Tariftreuegesetz greift.

pt, HB

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