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Auch in Berlin sind Teile des Uber-Angebots verboten. Das Unternehmen kümmert das wenig.

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Update

Fahrdienst: Taxi-Konkurrent Uber darf vorerst weitermachen

Deutschlandweit hatte ein Gericht kürzlich Uber-Fahrdienste verboten - und hob es nun vorläufig wieder auf. Dem alarmierten Taxigewerbe dürfte das nicht gefallen.

Nach heftigen Debatten um den Fahrdienst Uber hat das Landgericht Frankfurt am Dienstag seine einstweilige Verfügung aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, urteilte das Gericht. Es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen auch weiter in Deutschland über den Dienst UberPop Fahrgäste an private Fahrer vermitteln.

Das Taxigewerbe hatte sich gegen den aus seiner Sicht unfairen Wettbewerb zur Wehr gesetzt und im August ein Verbot per einstweiliger Verfügung erwirkt. Nun müsste die Genossenschaft Taxi Deutschland den Weg über ein Hauptverfahren beschreiten, um Uber zu stoppen.

Richter überraschen

Die Aufhebung kommt durchaus überraschend. Noch am Vormittag hatte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth angedeutet, die Kammer halte die im August erlassene einstweilige Verfügung nach wie vor für gerechtfertigt: „Vorläufig würden wir eher dazu neigen zu sagen, der Verfügungsanspruch ist weiterhin gegeben.“

Das Gericht hatte auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland seine Entscheidung wegen Dringlichkeit in Abwesenheit des kalifornischen Start-ups gefällt. Uber legte Widerspruch ein.

Bis zu einer neuen Entscheidung war es dem Unternehmen untersagt, über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung drohte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fahrt. Das Unternehmen hatte seine Dienste dennoch weiter angeboten. Auch gegen einzelne Fahrer war die Genossenschaft in Frankfurt erfolgreich vorgegangen.

Taxi-Unternehmer sehen einen unfairen Wettbewerb

Uber bietet über eine Smartphone-App verschiedene Fahrdienste an, darunter auch von privaten Fahrern. Kern des Streits ist, dass die angeheuerten privaten Fahrer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz haben und auch sonst nicht die hohen, teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes erfüllen. Das Taxigewerbe sieht darin einen unfairen Wettbewerb. Uber hat nach eigenen Angaben unterdessen aber „den größten Bedenken des Frankfurter Gerichts (...) Rechnung getragen“. Um welche Kritikpunkte es ging, nannte das Start-up nicht.

Uber ist nach eigenen Angaben international in über 200 Städten aktiv. Gegen gerichtliche Verbote seiner Transport-App - unter anderem in Berlin - legte das Unternehmen Widerspruch ein und machte einfach weiter. Durch das bundesweite Verbot Anfang September bekam der Streit hierzulande eine neue Dimension.

Erst kürzlich engagierte Uber mit Mark MacGann einen bekannten europäischen Lobbyisten, der das Unternehmen in Europa, im Mittleren Osten und Afrika unterstützen soll. Auch der Strategieberater David Plouffe, der US-Präsident Barak Obama bei seinen Wahlkampf-Kampagnen unterstützt hatte, ist inzwischen im Boot.

Gabriel findet Uber gut, Dobrindt nicht

Am Wochenende sprach sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in der „Wirtschaftswoche“ für mehr Wettbewerb in der Taxibranche aus. „Aus wettbewerblicher Sicht halten wir generell eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt und den veränderten Mobilitätsbedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher für erforderlich“, zitierte das Magazin aus einer Stellungnahme.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schloss dagegen zuletzt Änderungen an dem bestehenden Personenbeförderungsgesetz aus. Zugleich erwartet der Geschäftsführer des Sixt-Fahrdienstes My Driver, Carl Schuster, dass bis 2020 der Anteil alternativer Anbieter auf dem Taximarkt 20 Prozent betragen könne. (dpa)

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