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Wirtschaft: Teilzeitgesetz

Das Teilzeitgesetz (siehe Bericht auf dieser Seite) gilt seit dem 1. Januar 2001.

Das Teilzeitgesetz (siehe Bericht auf dieser Seite) gilt seit dem 1. Januar 2001. Ziel war es, das Angebot von Teilzeitarbeit in Deutschland zu vergrößern. Nach dem Gesetz haben Beschäftigte, die seit mehr als einem halben Jahr in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern beschäftigt sind, einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu verkürzen. Ablehnen kann der Arbeitgeber das nur aus betrieblichen Gründen: Das sind unter anderem die Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit sowie zu hohe Kosten für den Arbeitgeber. Die Bundesregierung sieht in der Teilzeitarbeit eine Möglichkeit, die Arbeitsmarktkrise zu entschärfen. Industrie und Arbeitgeber beklagen dagegen, es erhöhe nur weiter ihre Plichten und verhindere somit Neueinstellungen. lan

LEXIKON

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