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Wirtschaft: Telekom sieht Kabelstreit als Testfall

"Dann bekommen wir keine Preiserhöhung mehr durch" / Entscheidung steht bevor / Verbraucherschützer klagen BERLIN (hej).Der Streit um die Kabelgebühren der Deutschen Telekom geht in die nächste Runde.

"Dann bekommen wir keine Preiserhöhung mehr durch" / Entscheidung steht bevor / Verbraucherschützer klagen BERLIN (hej).Der Streit um die Kabelgebühren der Deutschen Telekom geht in die nächste Runde.Wahrscheinlich in der kommenden Woche wird die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation darüber entscheiden, ob die Telekom im vergangenen November das Kabelgeld um durchschnittlich 15 Prozent erhöhen durfte.Unterdessen hat bereits der in Berlin ansässige Verbraucherschutzverein Klage gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom eingereicht. Sollten sich die Verbraucherschützer vor Gericht durchsetzen, könnte das für die Haushalte, die ihr Fernsehprogramm per Kabel empfangen, weitreichende Konsequenzen haben.Schließt sich das Landgericht Köln der Auffassung des Verbraucherschutzvereins (VSV) an und halten auch die Richter die Geschäftsbedingung, auf die sich die Telekom bei ihrer Gebührenerhöhung stützt, für unwirksam, müßte die Telefongesellschaft den jüngsten Dreh an der Gebührenschraube komplett zurücknehmen.Nach Einschätzung der VSV-Juristin Helke-Heidemann-Peuser würde das sowohl für Kunden gelten, die seit November ihre Rechnung ausrücklich unter Vorbehalt zahlen, als auch für Nutzer, die das erhöhte Entgelt ohne derartigen Protest überweisen.Seit Ende des vergangenen Jahres kostet Kabelfernsehen für Einzelnutzer im Schnitt monatlich 25,90 DM (vorher: 22,50 DM).Bewohner in Mehrfamilienhäusern sind mit 19,50 DM statt 15,90 DM dabei. Nach Meinung der Verbraucherschützer ist die Klausel, auf die sich die Telekom beruft, unzulässig.Die Regelung gibt dem Telefonunternehmen ein uneingeschränktes Recht, die Preise heraufzusetzen.Als Gegenleistung kann der Kunde den Vertrag zwar jederzeit kündigen.Da viele Verbraucher wegen entsprechender Vereinbarungen im Mietvertrag oder aufgrund kommunaler Satzungen aber nicht ohne weiteres auf Satelliten-Schüsseln ausweichen könnten, gehe das Kündigungsrecht ins Leere, kritisieren die Verbraucherschützer. Vorbehalte gegen die Gebührenerhöhung hat offensichtlich auch die Regulierungsbehörde in Bonn.Dort hegt man den Verdacht, die Telekom würde ihre starke Marktstellung ausnutzen.Neben den 6,5 Millionen eigenen Kunden hängen auch die 10,5 Millionen Haushalte, die von privaten Kabelanlagebetreibern beliefert werden, am Netz der Telekom.Denn die Konkurrenzfirmen sind größtenteils auf die Infrastruktur des Marktführers angewiesen.Anders als im Telefonbereich prüft die Aufsichtsbehörde beim Kabel nun erstmals eine Gebühr, die bereits in Kraft ist.Eine behördeninterne Studie soll dabei angeblich zu dem Schluß kommen, daß von der Erhöhung um 3,40 DM höchstens ein Drittel gerechtfertigt ist.Offiziell jedoch hält man sich jedoch bedeckt. Die Telekom wartet gebannt auf die Entscheidung der Regulierer.Sollte man - wie schon bei den Telefongebühren - erneut den Kürzeren ziehen, sei das wohl ein politisches Signal."Dann kriegen wir vor der Regulierungsbehörde keine Preiserhöhung mehr durch", heißt es.Dabei habe die Telekom für die Heraufsetzung der Kabelgebühren gute Gründe: Immerhin seien die Preise fünf Jahre lang stabil geblieben, obwohl das Angebot in dieser Zeit deutlich gewachsen sei.Statt 28 Programmen im Jahr 1992 biete man jetzt - je nach Netz - zwischen 31 und 33 Kanäle, davon einige in Digitalqualität.Auch die Mehrwertsteuer, die der Telekommunikations-Riese seit zwei Jahren abführen muß, habe man bisher nicht auf die Kunden umgelegt, sagt Sprecher Ulrich Lissek.Großen Spielraum hat die Telekom nicht: Das Kabelnetz, seinerzeit von dem Staatsunternehmen Telekom "ohne Rücksicht auf Verluste installiert, um Privatfernsehen möglich zu machen", schreibt tiefrote Zahlen.Allein im vergangenen Jahr betrugen die Verluste 1,1 Mrd.DM.

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