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Telekommunikation: Gericht lässt Mobilfunkauktion zu

Die Auktion der Mobilfunklizenzen der nächsten Generation kann wie von der Bundesnetzagentur vorgesehen am 12. April in Mainz stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat insgesamt sechs Klagen von Mobilfunkanbietern gegen die Auktion abgelehnt.

Düsseldorf - Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem zulässigen Spielraum der Bundesnetzagentur bei der Vergabe der Mobilfunklizenzen. Die geplante Auktion sei eine sachgerechte Lösung innerhalb dieses Spielraums.

Geklagt hatten die beiden Mobilfunkanbieter E-Plus und O2 sowie der Funknetzbetreiber Airdata mit vier eigenen Klagen. E-Plus und O2 fürchten, die Bietregeln könnten sie gegenüber den beiden großen Mobilfunkern T-Mobile und Vodafone benachteiligen. Sollten die Großen ihre Bietrechte voll ausnutzen, könnte einer der kleineren Bieter bei den begehrten Frequenzen leer ausgehen.

Die Frequenzen, insgesamt 360 Megahertz, sollen auch dazu genutzt werden, Menschen auf dem Land mit schnellen Internetanschlüssen zu versorgen. Der Staat kann Schätzungen zufolge mit Einnahmen im einstelligen Milliarden-Euro- Bereich rechnen. An der Auktion nehmen die vier Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 teil. Airdata wurde von der Netzagentur nicht zugelassen. Sprecher von E-Plus und O2 schlossen am Donnerstag nicht aus, gegen das Gerichtsurteil Revision einzulegen. Auf den Termin der Auktion hätte das jedoch keinen Einfluss mehr. dcl

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