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Wirtschaft: Therapie von der Steuer absetzen

Ausgaben, die durch die Lese- und Rechtschreibschwäche eines Kindes verursacht sind, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Ausgaben, die durch die Lese- und Rechtschreibschwäche eines Kindes verursacht sind, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. In dem Fall besuchte der Sohn auf ärztliches Anraten ein Internat mit integriertem Legastheniezentrum. Die Eltern hatten auf die Übernahme der Schulkosten durch den Landkreis verzichtet. Stattdessen hatten sie den Schulbeitrag, Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Therapie steuerlich absetzen wollen. Tsp

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