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Wirtschaft: TKG

Mit den Stimmen von RotGrün hat der Bundestag am Freitag ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG, siehe Bericht Mitte dieser Seite) verabschiedet. Mit der Novelle soll das Gesetz an europäische Richtlinien und die veränderten Marktbedingungen angepasst werden.

Mit den Stimmen von RotGrün hat der Bundestag am Freitag ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG, siehe Bericht Mitte dieser Seite) verabschiedet. Mit der Novelle soll das Gesetz an europäische Richtlinien und die veränderten Marktbedingungen angepasst werden. Es soll für mehr Wettbewerb sorgen. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Telekom, wenn sie neue Produkte einführt, die technischen Vorleistungen dafür künftig zeitgleich auch ihren Konkurrenten zur Verfügung stellen muss. Zudem sollen Mitbewerber Leistungen der Telekom zu Großhandelspreisen einkaufen und unter eigenem Namen weiterverkaufen können. Bedingung ist jedoch, dass Wiederverkäufer neben Anschlüssen zugleich Verbindungsminuten einkaufen. Zudem soll die Telekom weiterhin die Forderungen ihrer Konkurrenten bis zu einem Betrag von 30 Euro einziehen. Die Opposition will das Gesetz im Bundesrat ablehnen. den

LEXIKON

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