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Wirtschaft: Übernahmen: DIW fordert von Bundesregierung flexibles Gesetz

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat die Bundesregierung aufgefordert, Unternehmensübernahmen nicht zu behindern und flexible Lösungen zuzulassen. Das derzeit diskutierte Gesetz, das Firmenkäufe verbindlich regeln soll, dürfe nicht durch zu strenge und komplizierte Vorschriften zu einem "Übernahmeverhinderungsgesetz mutieren", warnen die Berliner Wirtschaftsforscher in ihrem jüngsten Wochenbericht.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat die Bundesregierung aufgefordert, Unternehmensübernahmen nicht zu behindern und flexible Lösungen zuzulassen. Das derzeit diskutierte Gesetz, das Firmenkäufe verbindlich regeln soll, dürfe nicht durch zu strenge und komplizierte Vorschriften zu einem "Übernahmeverhinderungsgesetz mutieren", warnen die Berliner Wirtschaftsforscher in ihrem jüngsten Wochenbericht. Statt eines verstärkten Schutzes vor feindlichen Übernahmen sei ein Verfahren erforderlich, das der Internationalisierung der Wirtschaft Rechnung trage und nicht zu hohe Anforderungen stelle. Die Regelung müsse sicherstellen, dass "neben einzelwirtschaftlichen Interessen auch gesamtwirtschaftliche nicht zu kurz kommen", schreiben die Ökonomen. Denn freundliche wie feindliche Unternehmensübernahmen seien Bestandteil funktionierender Marktwirtschaften und wichtig für die effiziente Verteilung von Ressourcen in einer Volkswirtschaft. Denn sie zwängen Manager zum renditeorientierten Handeln - wer schlecht wirtschafte, laufe Gefahr, übernommen zu werden.

Nach dem Übernahmekampf zwischen dem deutschen Mannesmann-Konzern und der britischen Mobilfunkgesellschaft Vodafone Airtouch hatte die Bundesregierung zusammen mit Experten einen Entwurf für ein deutsches Übernahmegesetz erarbeitet. Auch das Europäische Parlament diskutiert derzeit eine Richtlinie, die vermutlich ab 2001 für alle Mitgliedsländer verbindlich sein wird. Die derzeit hier zu Lande geltende Selbstverpflichtung börsennotierter Unternehmen finde leider nicht genügend Anerkennung. Vorbildlich nannte das DIW die britische Regelung, die gemäß der Selbstverpflichtung funktioniere und praktikabel und schnell sei. Für das deutsche Gesetz mahnt das DIW, es solle die Interessen von Unternehmern, Managern, Aktionären und Arbeitnehmern ausgewogen berücksichtigen.

brö

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