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Wirtschaft: Umtausch: Rückgabe ohne Originalverpackung

Fehlerhafte Waren dürfen dem Händler auch ohne die Originalverpackung zurückgegeben werden. Ein pauschaler Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach der Kunde beschädigte Ware originalverpackt vorlegen muss, ist unwirksam.

Fehlerhafte Waren dürfen dem Händler auch ohne die Originalverpackung zurückgegeben werden. Ein pauschaler Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach der Kunde beschädigte Ware originalverpackt vorlegen muss, ist unwirksam. Entsprechende Klauseln verstoßen gegen das Gewährleistungsrecht des Kunden. Darauf weist der in Bonn erscheinende Informationsdienst "Handbuch für Selbstständige und Unternehmer" hin. Auch beim Umtausch einer ansonsten fehlerfreien Ware sei nicht in jedem Fall eine intakte Originalverpackung notwendig. Fehlt nur die Umverpackung, muss der Händler einen Umtausch akzeptieren, wenn er seinem Kunden das Recht auf Umtausch eingeräumt hat. Eine Umverpackung sei beispielsweise ein Karton für ein Hemd in einer verschweißte Folie. Die Folie selbst gelte dann als Verkaufsverpackung und müsse beim Umtausch mitgebracht werden, da sie die Ware vor Beschädigung und Verschmutzung schütze und einen eventuellen Wiederverkauf ermögliche.

gms

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