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Wirtschaft: UMTS-Mobilfunklizenzen: Länder klagen vor Bundesverfassugsgericht

Hessen und Baden-Württemberg und Hessen haben den Bund auf eine Beteiligung an den Milliardenerlösen aus dem Verkauf der UMTS-Mobilfunklizenzen verklagt. Wie das Stuttgarter Finanzministerium mitteilte, wurde die Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht.

Hessen und Baden-Württemberg und Hessen haben den Bund auf eine Beteiligung an den Milliardenerlösen aus dem Verkauf der UMTS-Mobilfunklizenzen verklagt. Wie das Stuttgarter Finanzministerium mitteilte, wurde die Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht. Die Klage werde von Bayern unterstützt, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Die Länder berufen sich bei ihrer Forderung nach einem Anteil an den Erlösen von 99 Milliarden Mark aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen auf ein juristisches Gutachten. Demnach haben die Länder Anspruch auf eine Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile. Die Länder vertreten die Auffassung, dass die eingenommen Milliarden in die so genannte Deckungsquote fließen müsse. Diese sieht nach Artikel 106 des Grundgesetzes im Rahmen der laufenden Einnahmen einen gleichmäßigen Anspruch von Bund und Ländern auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben vor.

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