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Wirtschaft: Union uneins über Rentensteuer

Die CDU-Finanzminister möchten das Alterseinkünftegesetz in den Vermittlungsausschuss bringen – Angela Merkel nicht

Berlin (ce/hej). Zwischen CDUChefin Angela Merkel und den Unions-Ländern schwelt ein Konflikt über den strategisch richtigen Kurs bei der Reform der Rentenbesteuerung. Die Finanzminister der unionsregierten Länder befürworten nach Informationen des Tagesspiegels ein Vermittlungsverfahren, während die CDU-Spitze um Merkel das Gesetz gerne im Bundesrat durchwinken würde. Wegen des ungelösten Konflikts sprachen sich die Länderfinanzminister der unionsregierten Länder in einer Telefonkonferenz am Mittwoch nicht offiziell für ein Vermittlungsverfahren aus, um ihren jeweiligen Ministerpräsidenten Spielraum zu lassen. Änderungswünsche äußerten sie dennoch, vor allem bei den Änderungen für Kapitallebensversicherungen, die Rot-Grün kürzlich im Bundestag beschlossen hatte.

Die Regierungskoalition hofft noch darauf, dass einige der Unions-Länder das Alterseinkünftegesetz im Bundesrat passieren lassen. Ein solches Vorgehen hatte der Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Volker Kauder, kürzlich angekündigt. Dagegen wehren sich jedoch einige Länderchefs, unter anderem Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). Am Freitag nächster Woche stimmt der Bundesrat über das Gesetz ab, kurz vorher wollen sich die Ministerpräsidenten auf einen gemeinsamen Kurs verständigen.

Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) sagte dem Tagesspiegel, er halte ein Vermittlungsverfahren für „sinnvoll“. Der Minister übte Kritik an den geplanten Änderungen für Kapitallebensversicherungen. „Eine volle Versteuerung der Erträge ist nicht angebracht“, sagte er. Nach dem von Rot-Grün im Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Erträge aus Lebensversicherungen künftig besteuert werden. Der Ertrag wird bei der Auszahlung so behandelt, als ob er über fünf Jahre ausbezahlt wird, um die Progressionswirkung zu mildern. Einige Unions-Länder fordern dagegen, die Erträge – wie bei Dividenden – nur zur Hälfte zu besteuern.

Die Versicherungsbranche sieht die erneute Diskussion um die Besteuerung der Lebensversicherungen mit gemischten Gefühlen. Um die Lebensversicherung gegenüber anderen Kapitalanlagen nicht zu benachteiligen, sei die Besteuerung der Erträge nach dem Halbeinkünfteverfahren „grundsätzlich erforderlich“ und daher eine Verbesserung gegenüber den Regierungsplänen, sagte Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Da die Kapitallebensversicherung jedoch vor allem der Altersvorsorge diene, müsse es bei der völligen Steuerfreiheit der Erträge bleiben, forderte der GDV-Sozialexperte.

Dagegen appellierte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Grüne), an die Union, das Gesetzgebungsverfahren zügig voranzutreiben. Rot-Grün habe sich „redlich Mühe gegeben“, die Vorschläge der Union in das Gesetz aufzunehmen.

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