zum Hauptinhalt

Universaldienst: Post für alle

Die Post hat sich zum Universaldienst verpflichtet, dafür wird als Gegenleistung auf gewöhnliche Briefsendungen keine Mehrwertsteuer erhoben.

Um eine Grundversorgung mit Postdienstleistungen an jedem Ort in Deutschland sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Postuniversaldienstleistungsverordnung erlassen. Die schreibt unter anderem vor, dass im Jahresdurchschnitt 80 Prozent der Briefe am ersten Werktag nach der Einlieferung zugestellt werden müssen. Zudem muss an sechs Tagen der Woche zugestellt werden.

Daneben gibt es Vorschriften über die Zahl der Filialen (rund 12.000) und der Briefkästen (70.000 bis 80.000). Die Post hat sich zum Universaldienst verpflichtet, dafür wird als Gegenleistung auf gewöhnliche Briefsendungen keine Mehrwertsteuer erhoben. Derzeit wird das entsprechende Gesetz überarbeitet. Die Einhaltung der Universaldienstes überwacht die Bundesnetzagentur. Sollte die Behörde Mängel bei der Zustellung feststellen, so kann sie diese als eine erste Maßnahme öffentlich im Amtsblatt anprangern. Im zweiten Schritt kann sie den Universaldienst neu ausschreiben oder ein Unternehmen zum Universaldienst verpflichten. Auch Bußgelder sind möglich. (vis)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false