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Wirtschaft: Untreue

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält Josef Ackermann und Klaus Zwickel der Untreue für schuldig (Bericht Seite 21). Sie sollen durch die Genehmigung angeblich überhöhter Abfindungszahlungen und Boni an frühere MannesmannManager dem Unternehmen schwer geschadet haben.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält Josef Ackermann und Klaus Zwickel der Untreue für schuldig (Bericht Seite 21). Sie sollen durch die Genehmigung angeblich überhöhter Abfindungszahlungen und Boni an frühere MannesmannManager dem Unternehmen schwer geschadet haben. Auch Mannesmann-Aktionäre könnten geschädigt worden sein. Als Untreue gilt die vorsätzliche Schädigung fremder Vermögensinteressen, wenn eine Pflicht zur Betreuung dieser Interessen bestand. Die gesetzliche Vorschrift findet sich in Paragraf 266 des Strafgesetzbuches. Täter, die sich schuldig gemacht haben, können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden. In besonders schweren Fällen drohen sogar bis zu zehn Jahre Haft. dr

LEXIKON

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