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Wirtschaft: Urheberrecht: Rainer Nitsche

Das Autorenhonorar war bisher alles andere als ein Schauplatz himmelschreiender Ungerechtigkeit: Die bisherigen Regeln waren zwischen Verlegerverband (Börsenverein) und Schriftstellerverband (VS) friedlichst vereinbart worden: erfolgsorientierte Beteiligung, Bestsellerklauseln, Verwertung von Nebenrechten oder Zahlung anrechenbarer Vorschüsse. Mit Ausnahme der Übersetzer, die zu Recht eine Erfolgsbeteiligung anmahnten (inzwischen ist der Konflikt bereinigt), waren und sind Autoren und Verlage mit den Vereinbarungen zufrieden, von Klassenkampf keine Spur.

Das Autorenhonorar war bisher alles andere als ein Schauplatz himmelschreiender Ungerechtigkeit: Die bisherigen Regeln waren zwischen Verlegerverband (Börsenverein) und Schriftstellerverband (VS) friedlichst vereinbart worden: erfolgsorientierte Beteiligung, Bestsellerklauseln, Verwertung von Nebenrechten oder Zahlung anrechenbarer Vorschüsse. Mit Ausnahme der Übersetzer, die zu Recht eine Erfolgsbeteiligung anmahnten (inzwischen ist der Konflikt bereinigt), waren und sind Autoren und Verlage mit den Vereinbarungen zufrieden, von Klassenkampf keine Spur. Das alles soll ein Ende haben. Der Urheber darf nämlich in Zukunft ein "angemessenes" Honorar erwarten. Das klingt ziemlich fair, hat aber mehrere Haken: Was "angemessen" ist, wird nicht definiert, gleichzeitig aber festgelegt, dass die "Angemessenheit" für jedes Werk gerichtlich überprüft und korrigiert werden kann, auch noch Jahre nach Erscheinen des Buches. Für Verlage würde diese Rechtsunsicherheit dazu führen, riskante Unternehmungen mit jungen Autoren und intensivem Lektorat eher zu unterlassen. Gewinnen würden allein die Juristen, denen sich mit dem dehnbaren Begriff "angemessen" ein unerwartet weites Betätigungsfeld eröffnet.

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