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Schokoladen-Osterhasen von Lindt.

© picture alliance/dpa/Robert Schlesinger

Urteil des Bundesgerichtshofs: Goldton des Lindt-Osterhasen genießt Markenschutz

Die Kunden assoziieren die goldene Farbe mit dem Lindt-Schokohasen, urteilte der BGH. Konkurrenten dürfen nicht ohne weiteres Goldpapier verwenden.

Der typische Goldton der Schokoladen-Osterhasen von Lindt & Sprüngli ist durch das Markenrecht geschützt. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte dem Farbton des jährlich millionenfach verkauften "Lindt-Goldhasen" des schweizerischen Schokoladenherstellers in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil Markenschutz zu. Damit dürfen Konkurrenten ihre Schoko-Hasen nicht ohne weiteres ebenfalls in Goldpapier einwickeln.

Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte die Klage von Lindt & Sprüngli gegen die kleine Confiserie Heilemann aus Woringen im Allgäu noch abgewiesen. [Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Lindt & Sprüngli habe aber nachgewiesen, dass deutlich mehr als die erforderlichen 50 Prozent der Kunden die goldene Farbe eindeutig mit dem "Lindt Goldhasen" assoziierten, urteilte der BGH. In Umfragen von Lindt seien es 70 Prozent gewesen. Der "Lindt Goldhase" ist mit einem Marktanteil von 40 Prozent (2017) der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland. In den vergangenen 30 Jahren seien mehr als 500 Millionen davon verkauft worden.

Heilemann hatte um Ostern 2018 ebenfalls einen sitzenden Schokoladenhasen in einer goldfarbenen Folie verkauft. Ob das Unternehmen damit die Markenrechte von Lindt & Sprüngli an dem Goldton tatsächlich verletzt hat, muss das OLG aber noch genau prüfen. Der I. Zivilsenat des BGH verwies das Verfahren an das Berufungsgericht zurück.

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