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Deutsche Bahn: Urteil: Kosten für Sicherheit trägt der Bund

Der Bund muss weiter für den Einsatz der Polizei auf Bahnanlagen zahlen. Das entschied heute das Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Für die Bewachung und Sicherung der Bahnanlagen entstehen jährlich Kosten von über 60 Millionen Euro.

Leipzig - Ein entsprechender Kostenbescheid des Bundes sei rechtswidrig und daher aufgehoben worden, teilte das höchste deutsche Verwaltungsgericht mit. Die Richter hoben Urteile gerichtlicher Vorinstanzen auf. Der Bund hatte für 2002 knapp 64 Millionen Euro als Ausgleich für die Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes (BGS), heute Bundespolizei, auf Bahnanlagen gefordert (Az.: BVerwG 6 C 22.04).

Laut Urteil hätte die Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz in ihrem Bescheid nicht nur die Bahn AG zu Ausgleichszahlungen heranziehen dürfen. Das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes werde nicht nur von Zügen des Konzerns genutzt, sondern auch von Zügen privater Konkurrenten. Diese hätten durch die Tätigkeit der Bundespolizei ebenfalls Sicherheitsvorteile, argumentierten die Richter. Nach dem Gesetz seien diese Unternehmen daher ebenfalls zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Mit dem Bescheid sei aber ausschließlich die Bahn zur Kostenerstattung herangezogen worden.

Die Bahn begrüßte das Urteil. «Jetzt haben wir Rechtsklarheit», sagte ein Konzernsprecher. Die genauen Konsequenzen müssten auf Grundlage des schriftlichen Urteils geprüft werden. Zudem seien Gespräche mit dem Bundesinnenministerium geplant. «Wir haben ein hohes Interesse an einer weiterhin guten Zusammenarbeit. Unsere Kunden sollen sich sicher fühlen», sagte der Sprecher.

Ein Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin sagte am Nachmittag auf Anfrage: «Das Urteil wirft eine Reihe von Fragen auf, deren Konsequenzen einer eingehenden Prüfung bedürfen.» Dies werde voraussichtlich bis mindestens Mitte Juni dauern.

Der Prozess war für den Bahn-Konzern von hoher Bedeutung. Hätten die Leipziger Richter zu Lasten der Bahn entschieden, wären jährliche Folgekosten etwa in Höhe der im Prozess geforderten Summe entstanden. Die Bahn sollte vom Jahr 2000 an jährlich etwa ein Fünftel des Gesamtaufwandes der Bundespolizei zahlen. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Koblenz hatten den Konzern noch zu Zahlungen verpflichtet.

Hintergrund der jetzt entschiedenen Auseinandersetzung ist, dass der damalige Bundesgrenzschutz von April 1992 an im gesamten Bundesgebiet Aufgaben der Bahnpolizei übernahm. Etwa 5700 Beamte bewachen und sichern Gleise. Früher wurden die Kosten in vollem Umfang aus Steuermitteln getragen. 1999 schrieb der Gesetzgeber eine Ausgleichspflicht fest. Daraufhin sollte die Bahn von Januar 2000 an jährlich einen Ausgleich zahlen. (tso/dpa)

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