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Wirtschaft: Verbraucherschützer mahnen Airlines ab

Fluglinien sollen nicht mehr kompletten Reisepreis direkt bei der Buchung verlangen dürfen. Frist läuft bis Ende Mai.

Düsseldorf - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht gegen Vorauskasse bei Pauschal- und Flugreisen vor. Sechs Fluggesellschaften wurden bereits abgemahnt, weil sie sofort bei der Buchung den vollen Flugpreis von ihren Kunden verlangen. „Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden“, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, am Mittwoch in Düsseldorf. Die Abmahnungen richten sich gegen Air Berlin, Condor, TUI fly, Germanwings, Lufthansa und Germania. Wenn sie nicht bis Ende Mai einen Verzicht auf die Klauseln erklären, will die Verbraucherzentrale klagen.

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft verteidigte die gängige Praxis mit Verweis auf Planungssicherheit. „Sie ermöglicht es den Fluggesellschaften, ihren Kunden Frühbucherrabatte und günstige Preise anzubieten“, teilte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes, Matthias von Randow, mit. Ein Buchungsverfahren mit einer schrittweisen Reservierung und Bezahlung führe am Ende zu mehr leeren Plätzen im Flugzeug. „Das verschlechtert aber nicht nur die Öko-Bilanz, sondern macht Fliegen auch teurer.“

Die Verbraucherschützer sehen das anders: „Die Vertragsbestimmungen verstoßen klar gegen das Prinzip Ware gegen Geld“, erklärte Müller. „Der Fluggast trägt das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen.“ Zudem verliere er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, falls die Airline von der Flugzeit oder den vereinbarten Flughäfen abweichen wolle. Eine Anzahlung sei allenfalls akzeptabel, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzsicherung vorweisen könne. Diese ist bislang allerdings nur für Reiseveranstalter Pflicht.

Gegen fünf Reiseveranstalter hat die Verbraucherzentrale bereits Klage erhoben, weil sie Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises verlangten. Zwei Gerichte hätten inzwischen die Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt, dass die Veranstalter gegen das „Zug-um-Zug-Prinzip verstoßen“, wonach Kunden erst zahlen müssten, wenn sie die Leistung erhalten hätten, erklärte Müller. „Bei einem Umsatz von 24,2 Milliarden Euro genehmigen sich die Veranstalter mit ihren Vorauszahlungsforderungen im Kleingedruckten einen zinslosen Kredit in Millionenhöhe.“ dpa

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