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Verbraucherschützer: Schlechte Noten für Bankberatung

Studie: Die Beratungsprotokolle von Banken und Sparkassen schützen nicht die Kunden vor Falschberatung, sondern die Kreditinstitute vor einer Haftung.

Das hat eine am Montag veröffentlichte Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) ergeben. Die Verbraucherschützer hatten 61 Beratungsprotokolle untersucht. „In keinem Fall wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst“, kritisiert der VZBV. Gleiches gelte für die Risikobereitschaft der Anleger. Auch die Höhe der Provisionen sei nicht offengelegt worden, heißt es in der Studie weiter.

Zugleich würden die Banken versuchen, ihr Haftungsrisiko zu minimieren, kritisieren die Verbraucherschützer. In 49 Fällen enthielten die Protokolle Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung. „Mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung wird es nur geben, wenn die Anbieter fürchten müssen, für Falschberatungen auch belangt werden können“, sagte VZBV-Chef Gerd Billen. Das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsicht Bafin sollten verbindliche Standards für die Protokolle vorgeben.

Die Kreditwirtschaft weist die Vorwürfe zurück. Es gebe bereits heute detaillierte gesetzliche Vorgaben für das Beratungsprotokoll, heißt es in einer am Montag veröffentlichen Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses (ZKA). Zudem würden aktuelle Umfragen zeigen, dass die Gestaltung der Beratungsprotokolle bei den Kunden auf Zustimmung stoße. hej

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