zum Hauptinhalt

VERLUSTVERRECHNUNG: Alt und Neu trennen

Damit Anleger nicht zu viel an den Fiskus zahlen und bei der Verrechnung von Verlusten bis zum Jahresende nichts durcheinander geht, sollte Folgendes beachtet werden: Anleger sollten zunächst bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden.

Damit Anleger nicht zu viel an den Fiskus zahlen und bei der Verrechnung von Verlusten bis zum Jahresende nichts durcheinander geht, sollte Folgendes beachtet werden: Anleger sollten zunächst bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro (Verheiratete: 1602 Euro) hinausgehen, müssen Anleger 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen. Aktuelle Verluste aus Wertpapiergeschäften sollten bis zum 15. Dezember von der Bank bescheinigt werden. Das ist für die Verrechnung von Alt-Verlusten aus der Zeit vor 2009 wichtig. Diese Alt-Verluste sollen ja vorrangig vor anderen Verlusten aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden. Im Veranlagungsverfahren können dann die Alt-Verluste die zu versteuernden neuen Veräußerungsgewinne mindern und werden verbraucht. Später, wenn die alten Verluste ganz verrechnet wurden, können die neuen Verluste zeitlich geltend gemacht werden. Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false