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Wirtschaft: Verpackungsverordnung: Europa-Gericht prüft deutsche Mehrwegquote

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Mehrwegquote für Mineralwasser beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Die deutsche Verpackungsverordnung baue unzulässige Handelsschranken auf und verstoße damit gegen E-Gesetze, sagte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström am Donnerstag in Brüssel.

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Mehrwegquote für Mineralwasser beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Die deutsche Verpackungsverordnung baue unzulässige Handelsschranken auf und verstoße damit gegen E-Gesetze, sagte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström am Donnerstag in Brüssel. Mineralwasser-Hersteller aus dem Ausland müssten die leeren Gebinde über lange Entfernungen zurücktransportieren, um deutsche Gesetze einzuhalten. Pläne der Bundesregierung, ab 2002 ein Pflicht-Pfand auf Getränkedosen und Einweg-Flaschen zu erheben, seien von dem Verfahren nicht betroffen, sagte eine Sprecherin Wallströms. Der Verband der Mineralwasser-Importeure, der die Interessen von Quellen aus Frankreich, Italien und anderen Ländern vertritt, hatte zuvor mitgeteilt, das Verfahren betreffe auch das Zwangspfand. Seit 1991 gilt in Deutschland für Getränke eine Mehrwegquote von bundesweit 72 Prozent.

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