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Wirtschaft: Versteckte Prämie

Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz

Berlin – Die Banken und Sparkassen in Deutschland informieren ihre Kunden nur unzureichend über die Provisionen, die sie selbst beim Verkauf eines Wertpapiers erhalten. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), die am Mittwoch vorgestellt wurde. Das Ergebnis sei „ein Trauerspiel“, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Die Hälfte der Institute verweigere ihren Kunden Auskünfte völlig oder teilweise. Häufig würden Gebühren nicht klar in Euro und Cent, sondern nur „in Prozent von irgendwas“ genannt. Billen forderte die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin auf, die Praxis der Banken zu überprüfen. Notwendig seien außerdem strengere gesetzliche Vorgaben. Nur vier von 172 untersuchten Auskünften von Banken und Sparkassen seien aussagekräftig gewesen. Sie stammten von der Sparkasse Hannover, der Hypovereinsbank und der Deutschen Bank.

Provisionen sind so etwas wie Verkaufsprämien. Die Herausgeber von Wertpapieren wie Investmentfonds oder Zertifikaten zahlen sie an die Banken, die ihre Produkte vertreiben. Nach Ansicht der Verbraucherschützer birgt diese Praxis die Gefahr, dass Berater nicht im Interesse ihres Kunden handeln sondern im eigenen finanziellen Interesse.

Für die Studie hatten Verbraucher nachträglich Informationen zu Produkten von ihren Banken verlangt. Von insgesamt 172 Antworten hätten nur 62 überhaupt Angaben zu Provisionen enthalten. Manche Banken behaupteten schlicht, der Aufwand sei zu groß. Häufig wurde damit argumentiert, dass der Verkauf als Festpreisgeschäft deklariert worden sei. Dafür bestünde keine Offenlegungspflicht. Festpreisgeschäft bedeutet, dass die Bank Wertpapiere auf eigene Rechnung kauft und aus ihrem Bestand weiterverkauft. Klassischerweise werden Provisionen aber bei Kommissionsgeschäften fällig, wo die Bank Wertpapiere auf Rechnung des Kunden auf dem Markt kauft.

Der VZBV rechnet damit, dass der Bundesgerichtshof die Offenlegungspflicht auch bei Festpreisgeschäften feststellen wird. Andernfalls müsse der Gesetzgeber tätig werden, sagte Billen. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht das anders: „Wie bei jedem herkömmlichen Kauf kann der Kunde ein Eigeninteresse des Verkäufers hier klar erkennen“, hieß es in einer Mitteilung des Branchenverbands. mirs

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