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Wirtschaft: Vom Crash am Neuen Markt gelernt

ZUSAMMENBRUCH Am 10. März vor fünf Jahren notierte der NeueMarkt-Index Nemax50 bei 9631 Punkten – seinem Höchststand.

ZUSAMMENBRUCH

Am 10. März vor fünf Jahren notierte der NeueMarkt-Index Nemax50 bei 9631 Punkten – seinem Höchststand. Die knapp 300 notierten Unternehmen waren 300 Milliarden Euro wert. Einen Tag später platzte die Blase . Tausende Anleger verloren ihre Ersparnisse. Viele versuchen bis heute, Schadenersatz von betrügerischen Firmen zu bekommen.

NEUE GESETZE

In vielen Prozessen gingen Aktionäre leer aus, weil die deutschen Gesetze mehr Anlegerschutz nicht hergaben. Inzwischen hat der Gesetzgeber nachgebessert. Ein 2003 verabschiedetes 10-Punkte-Programm sieht strengere Kontrollen von Wirtschaftsprüfern vor, erleichtert Anlegerklagen und verschärft die Haftung von börsennotierten Gesellschaften. Ein Gesetz, das auch die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einführt, liegt allerdings auf Eis. Anwälte bemängeln zudem, dass Unternehmen nur haften, wenn sie falsche Informationen vorsätzlich verbreiten. Für grob fahrlässige Falschmeldungen muss nicht gehaftet werden.

WICHTIGE URTEILE

Als wegweisend gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall der Softwarefirma Infomatec vom Juli 2004. Die Richter entschieden, dass ein Anleger, der aufgrund einer falschen Firmen-Mitteilung Aktien gekauft hat, vom Unternehmen seinen Einsatz zurückverlangen kann. Wichtig: Statt die Kaufentscheidung detailliert nachweisen zu müssen, hat ein Anleger – allerdings in jedem Einzelfall – zu belegen, dass er „in zeitlicher Nähe“ zur Falschmeldung gekauft hat. Bedeutsam ist auch das 2004er Urteil gegen Thomas und Florian Haffa, Ex-Vorstände von EM.TV. Schadenersatz für Anleger gab es zwar nicht. Anwälte hoffen aber, dass Gerichte diesen Anspruch bald einräumen. mot

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