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Wirtschaft: Von der Witwenrente bleibt mehr übrig

ZUM 1 . Juli 1999 ändern sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlreiche Grenzwerte - parallel zur Rentenerhöhung, die in den alten Bundesländern 1,34 Prozent, in den neuen 2,79 Prozent beträgt.

ZUM 1 . Juli 1999 ändern sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlreiche Grenzwerte - parallel zur Rentenerhöhung, die in den alten Bundesländern 1,34 Prozent, in den neuen 2,79 Prozent beträgt. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrenten sowie die Babyrenten für die Jahre der Kindererziehung, ferner auf die Alters-Teilrenten.

Witwen- und Witwerrenten: Jetzt kann bis zu netto 1274 DM (neue Länder: 1109 DM) pro Monat an eigener Rente oder eigenem Arbeitsverdienst bezogen werden, ehe eine Hinterbliebenenrente (um 40 Prozent des überstiegenen Betrages) gekürzt wird. Je Kind werden dem Freibetrag 270 (235) DM hinzugezählt, so daß eine Witwe mit zwei Kindern rund 1814 (1579) DM netto pro Monat an sonstigem Einkommen haben darf, ohne daß ihre Witwenrente angetastet würde. Bei Witwen in den alten Bundesländern, deren Mann bis 1995 gestorben ist, wird in den ersten vier Jahren das den Freibetrag übersteigende Nettoeinkommen lediglich in Höhe von 30 Prozent angerechnet; vom fünften Jahr an sind es 40 Prozent.

Waisenrenten: Die Hinzuverdienstgrenze für Waisenrentner vom 18. Geburtstag an wurde auf 849 (739) DM netto monatlich heraufgesetzt. Auch hier werden 40 Prozent des übersteigenden Nettoeinkommens von der Waisenrente abgezogen. Die "Babyrente" für Mütter oder Väter für die Erziehung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr (bei Geburten nach 1991: in den ersten drei Jahren) beträgt im Westen jetzt 43 DM, im Osten 37 DM monatlich (das entspricht 90 statt bisher 85 Prozent der durchschnittlichen Jahresrente aller Rentenversicherten). Der Betrag ist in die Rente eingerechnet. Entsprechendes gilt für ältere Mütter, die statt der Babyrente das Babygeld beziehen, das im Rentenbescheid aber extra ausgewiesen ist.

Teilrenten-Hinzuverdienst: Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Alters-Teilrenten (frühestens vom 60. Geburtstag an) sind heraufgesetzt worden. So kann etwa vom Juli 1999 bis Juni 2000 zu einer "1/3-Teilrente" (die an sich zustehende Altersrente wird nur zu einem Drittel beansprucht) auch bei ganz geringen Renten mindestens 1690 (1470) DM brutto pro Monat hinzuverdient werden, bei höheren Renten mehr, was sich jeweils aus dem Rentenbescheid ergibt. Der Mindesthinzuverdienst neben einer 1/2-Teilrente macht nunmehr 1267 (1102) DM, der neben einer 2/3-Teilrente 845 (735) DM aus.

WOLFGANG BÜSER

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