zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Vorsorge-Trick bei Kindern und jüngerem Partner

Lebensversicherung einmal anders / Nicht jeder weiß, daß sich die Höhe der Prämie nach dem Alter des Wohltäters richtetVON JÖRG KNOSPEHundert DM vom monatlichen Kindergeld in die Zukunft des Sprößlings investieren? Viele Eltern machen das mit einer Ausbildungs- oder Terminversicherung.

Lebensversicherung einmal anders / Nicht jeder weiß, daß sich die Höhe der Prämie nach dem Alter des Wohltäters richtetVON JÖRG KNOSPEHundert DM vom monatlichen Kindergeld in die Zukunft des Sprößlings investieren? Viele Eltern machen das mit einer Ausbildungs- oder Terminversicherung.Auch manche Großeltern wollen so ihren Enkeln den Start ins Berufsleben erleichtern.Stirbt der Versicherungsnehmer oder Beitragszahler, so läuft der Vertrag ohne weitere Raten bis zum vereinbarten Termin weiter.Nicht jeder weiß, daß sich die Höhe der Prämie nach dem Alter von Vater, Mutter oder des Wohltäters richtet.Sind sie nicht mehr die Jüngsten, verteuert das den Versicherungsschutz erheblich oder die Auszahlung am Ende der Laufzeit verringert sich.Bei der Hannoverschen Leben macht das 2054 DM, bei der Nordstern Versicherung sogar 2244 DM aus, wenn bei einer Laufzeit von 18 Jahren und 100 DM Monatsbeitrag eine 30jährige Frau anstelle eines 50jährigen Mannes die Versicherung abschließt.Noch krasser ist der Unterschied, wenn eine ältere Person eine Kapital-Lebensversicherung abschließt, um im Todesfall einen jüngeren Partner versorgt zu wissen.Doch es gibt einen Ausweg.Wer beispielsweise mindestens 50 Jahre alt ist, schließt die Kapitalversicherung auf das Leben des Kindes oder des jüngeren Partners ab.Dann braucht er als Versicherungsnehmer nur die niedrigere Versicherungsprämie zu zahlen und spart auf Jahre womöglich etliche Tausender.Er sollte jedoch vereinbaren, daß im Todesfall die versicherte Person als Versicherungsnehmer den Vertrag fortführt.Wird die Police auf den jüngeren Partner, Lebensgefährten oder Freund ausgestellt, muß er den Vertrag ebenfalls unterschreiben.Stirbt der noble Beitragszahler, dann hat die versicherte Person selbst die Prämien aufzubringen, um voll versichert zu bleiben.Dies lohnt dann, wenn die Laufzeit nur noch einige Jahre beträgt.Zum Vertragsende hin fällt die Überschußbeteiligung am höchsten aus.Sollte man jedoch finanziell klamm sein, so kann der Vertrag auch mit reduzierten Einzahlungen ruhen.Eine Kündigung, verbunden mit einem Rückkauf des gebildeten Sparkapitals, kommt wegen der finanziellen Einbußen nur als Notlösung in Frage.Für die Kapitalerträge könnte sich zudem das Finanzamt interessieren, falls seit Vertragsabschluß noch keine zwölf Jahre vergangen sind und die Kapitaleinkünfte mehr als 6000 DM im Jahr (Ehepaare 12 000) betragen.Kinder kann man erst ab dem siebten Lebensjahr in beliebiger Höhe versichern.Im Laufstall- oder Vorschulalter darf die Versicherungssumme nur 15 000 DM betragen.Denn der Staat fürchtet, daß ruchlose Menschen ein Kleinkind in mörderischer Absicht versichern könnten, um eine hohe Todesfallsumme zu kassieren.Manchem "Engelmacher" wurde so schon der Prozeß gemacht.Deshalb läßt das Gesetz nur "die gewöhnlichen Beerdigungskosten" als Obergrenze zu - seit 1991 15 000 DM.

JÖRG KNOSPE

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false